Fahndung in Passau
41-Jähriger löst mit Softair-Gewehr Großeinsatz aus
24. April 2022, 8:21 Uhr aktualisiert am 24. April 2022, 10:31 Uhr
Ein Mann hat am Samstag in Passau einen Großeinsatz ausgelöst, weil er mit einer Waffe in sein Auto stieg und wegfuhr. Dass es sich dabei nur um eine Softair-Waffe handelt, fiel erst später auf, wie die Polizei mitteilte.
Um 13.45 Uhr erreichte die Passauer Polizei der Notruf, dass in der Otto-Zieske-Straße gerade ein Mann mit einem Sturmgewehr ein Haus verlassen habe und mit einem Auto weggefahren sei. Daraufhin leitete die Polizei eine größere Fahndung nach dem 41-Jährigen ein. Wenig später erreichten die Beamten den Mann auf seinem Handy. Er sagte ihnen, dass er sich gerade in der Neuburger Straße befinde und nur eine Softair-Waffe und keine echte dabei habe.
Eine Polizeistreife fuhr zu dem Mann und kontrollierte ihn. Er hatte tatsächlich nur ein Softair-Gewehr dabei. Allerdings hätte der 41-Jährige dafür einen Waffenschein benötigt, weil er die Waffe schussbereit im Auto liegen hatte. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Warum der Mann überhaupt das Softair-Gewehr dabei hatte, ist noch nicht bekannt.
um 13:45 Uhr ging bei der Polizeiinspektion Passau die Mitteilung ein, dass gerade ein Mann mit einem Sturmgewehr in der Otto-Zieske-Straße ein Anwesen verlassen hatte und mit einem Auto in eine unbekannte Richtung gefahren ist. Daraufhin wurde sofort eine größere Fahndung nach dem 41-Jährigen Mann eingeleitet. Im weiteren Verlauf konnte der 41-Jährige auf seinem Handy erreicht werden. Er gab an, dass er sich gerade in der Neuburger Straße befindet. Weiterhin versicherte er am Telefon, dass es sich bei der mitgeführten Waffe lediglich um eine Softairwaffe handeln soll. Daraufhin kontrollierten mehrere Streifenfahrzeuge den 41-Jährigen in der Neuburger Straße. Hierbei stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um ein Softair-Gewehr handelt. Da der 41-Jährige diese im Auto zugriffs- und schussbereit mitführte, hätte er für das Softair-Gewehr einen Waffenschein benötigt. Der 41-Jährige ist nicht im Besitz eines Waffenscheins. Deshalb wurde die Softairwaffe sichergestellt und gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz eingeleitet.