PI Cham
Audifahrerin beleidigt Polizisten
22. Januar 2021, 9:42 Uhr aktualisiert am 22. Januar 2021, 9:42 Uhr
Cham: Unfallflucht
Am Donnerstag stand zwischen 7.10 und 8.50 Uhr stand das Auto einer 29-Jährigen auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Werner-von-Siemens-Straße. Als sie zurückkehrte, stellte sie fest, dass der Wagen diverse Kratzer aufwies. Wie die Frau bei der Unfallaufnahme bemerkte, parkte sie zuvor schon auf dem Großparkplatz eines Supermarktes an der Rodinger Straße. Möglicherweise ist die Beschädigung auch hier entstanden. Der Verursacher setzte anschließend die Fahrt fort, ohne sich um eine Regulierung des Schadens zu kümmern. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 2.500 Euro. Die Polizei Cham eerbittet Zeugenhinweise unter Telefon 09971/8545-0.
Cham: Online-Betrug
Ein 58-jähriger Chamer erwarb im Mai 2020 über einen Online-Kleinanzeigenmarkt zwei Harley-Davidson-Motoren. Den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 700 Euro überwies er auf ein Konto. Bislang wurde die Ware nicht geliefert und der Mann immer wieder vertröstet. Nun zeigte er dies bei der Chamer Polizei an. Wie hiesige Recherchen ergaben, ereigneten sich bereits mindestens ein gleichgelagerter Fall in Deutschland. Die Polizei ermittelt weiter.
Cham: Verbotenerweise getroffen
Donnerstagnachmittag, gegen 16.20 Uhr war eine Polizeistreife wegen eines anderweitigen Einsatzes in einem Mehrfamilienhaus an der Lucknerstraße. Hier wurde festgestellt, dass sich in einer Wohnung fünf Personen aus verschiedenen Haushalten aufhielten. Aktuell sind nur Zusammenkünfte eines Hausstandes mit einer weiteren Person erlaubt. Die Polizei löste das Treffen auf und zeigte die Personen wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an.
Traitsching: Polizisten beleidigt
Weil sie im Überholverbot überholt hatte, kontrollierten zwei Beamte der Chamer Polizeiinspektion am Donnerstag eine 36-jährige Audifahrerin auf der B20 bei Traitsching. Bei der Sachbearbeitung zu dem Überholverstoß wurde die Frau zunehmend aggressiv und beleidigte die Beamten mehrfach mit Kraftausdrücken. Sie handelte sich dadurch eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Beleidigung ein.