Landkreis Landshut

Aus dem Polizeibericht der PI Vilsbiburg


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Von Polizei

Vilsbiburg: Einbruch in unbewohntes Haus

Zwischen Montag, 17.30 Uhr, und Dienstag, 8.15 Uhr, ist ein bislang unbekannter Täter gewaltsam in ein unbewohntes, freistehendes Einfamilienhaus in der Straße Am Rettenbach 11 in Vilsbiburg eingedrungen. Nachdem der Täter über ein gewaltsam aufgehebeltes Fenster in das Gebäude gelangt war, durchsuchte er dort sämtliche Räumlichkeiten nach Wertsachen. Soweit bisher feststellbar wurde jedoch nichts entwendet. Der am Einstiegsfenster entstandene Sachschaden ist gering. Wer hat in der fraglichen Zeit verdächtige Wahrnehmungen gemacht? Sachdienliche Hinweise an die Polizeiinspektion Vilsbiburg, Tel. 08741/96270.

Bodenkirchen: Wohnhausbrand entpuppt sich als Fehlalarm

Am Dienstag um 21.15 Uhr meldete der Hausmeister eines Familienhauses mit vier Parteien in der Sportplatzstraße 24 in Bodenkirchen einen Wohnungsbrand. Ein installierter Rauchmelder war ausgelöst. Es seien bereits Flammen zu sehen, meldete er der Polizei. Beim Eintreffen der Rettungskräfte war tatsächlich in einer Wohnung Feuerschein zu erkennen. Der Rauchmelder gab lautstark akustische Signale. Alle anderen Parteien hatten das Anwesen bereits verlassen. Daraufhin wurde die verschlossene Wohnung wurde durch die Feuerwehr geöffnet. In der unbewohnten Wohnung, die momentan renoviert wird, befand sich lediglich ein Pelletofen, der den Rauchmelder ausgelöst hatte und auch den Feuerschein erzeugte. Ein Eingreifen war nicht notwendig. Alle Bewohner konnten wieder in ihre Wohnungen zurück. Es entstand kein Schaden und niemand wurde verletzt.

Bodenkirchen: Lkw deutlich zu schnell unterwegs

Am Mittwoch gegen 1.15 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Vilsbiburg auf der B388 einen rumänischen Kraftfahrer. Dieser fuhr mit seiner Sattelzugmaschine samt Auflieger von Gangkofen her kommend in Fahrtrichtung Vilsbiburg. Nach Auslesen des Massespeichers konnte festgestellt werden, dass der Lkw-Fahrer einen erheblichen Geschwindigkeitsverstoß begangen. Mit seinem Gefährt hätte er dort eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h einhalten müssen. Mit 84 km/h lag er aber deutliche darüber. Nach Entrichtung einer Sicherheitsleistung durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.