Landkreis Straubing-Bogen
Aus dem Polizeibericht der PSt Mallersdorf
24. Januar 2018, 12:42 Uhr aktualisiert am 24. Januar 2018, 12:42 Uhr
Mallersdorf-Pfaffenberg: Begehung von Asylbewerberunterkünften
Am Mittwochfrüh wurde unter dem Einsatz von starken Polizeikräften im Rahmen einer Begehung der beiden Asylbewerberunterkünfte in Mallersdorf und Pfaffenberg insgesamt vier sich unberechtigt aufhaltende Personen festgestellt. Zudem konnte ein Fahrradiebstahl aufgeklärt werden, denn ein 33-jähriger Nigerianer hatte ein hochwertiges Fahrrad in seinem Zimmer versteckt. Beamte der Polizeistation Mallersdorf und der Polizeiinspektion Straubing führten mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei, der Operativen Ergänzungsdienste Straubing sowie der Kriminalpolizei Straubing, in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Landratsamtes Straubing-Bogen, am Mittwochfrüh die Begehung der beiden großen Asylbewerberunterkünfte in Mallersdorf und in Pfaffenberg durch. Die Regierung von Niederbayern hatte die Polizeiinspektion Straubing mit der nachgeordneten Polizeistation Mallersdorf um Amtshilfe gebeten, nachdem sich immer wieder unberechtigte Personen in den Unterkünften aufhalten, die den sozialen Frieden stören. Im Rahmen der Begehung wurden von den Einsatzkräften insgesamt vier Personen angetroffen, die sich jeweils unberechtigt in einem der beiden Gebäude aufhielten. Gegen die vier Personen, ebenfalls Asylbewerber aus anderen Unterkünften von Altmannstein bis Ruhpolding, werden Anzeigen wegen Hausfriedensbruch erstellt. Außerdem wurde in einem Zimmer einer Unterkunft ein hochwertiges Fahrrad gefunden, dass als gestohlen gemeldet war. Das Fahrrad wurde sichergestellt und wird dem rechtmäßigen Eigentümer wieder übergeben. Bei einem 31-jährigen Asylbewerber wurde eine Fahndungsnotierung zur Aufenthaltsermittlung festgestellt. Weiter wurden in sieben Zimmern Vorrichtungen vorgefunden mit denen die Brandmelder außer Betrieb gesetzt wurden, weil die Asylbewerber in ihren Zimmern trotz bestehendem Rauchverbot Rauchen wollten. Gegen die Verursacher werden Strafanzeigen wegen Beeinträchtigung von Notrufeinrichtungen erstattet. Im Übrigen verliefen die Begehungen reibungslos und ohne weitere Auffälligkeiten.