PI Plattling

Autofahrerin verursacht bei Schneeglätte Unfall


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

Von Polizei

Osterhofen: Autofahrerin verursacht bei Schneeglätte Unfall

Am Dienstagabend musste eine 57-jährige Fahrerin aus Osterhofen beim Abbiegen verkehrsbedingt anhalten. Aufgrund von Schneeglätte konnte eine 33-jährige Fahrerin aus der Gemeinde Moos nicht mehr anhalten und rutschte auf den vor ihr stehenden Wagen. Dabei verletzte sich die Fahrerin aus Osterhofen leicht. Für die Bergung der Autos wurde die Fahrbahn komplett gesperrt. An beiden Fahrzeugen entstand ein Schaden in Höhe von ca. 12.000 Euro. Die freiwillige Feuerwehr Osterhofen übernahm die Verkehrslenkung und die Fahrbahnreinigung. Gegen die Fahrerin aus Moos wurde eine Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall eingeleitet.

Auf den nächsten Seiten finden Sie weitere Meldungen.

Plattling: Aufgrund Schneeglätte auf Vordermann aufgefahren

Auch in Plattling kam es fast zeitgleich zu einem Auffahrunfall aufgrund der Schneeglätte. Hier musste eine 28-jährige Fahrerin aus Aholming verkehrsbedingt anhalten. Der hinter ihr fahrende 34-jährige Fahrer konnte aufgrund der Glätte jedoch sein Fahrzeug nicht zum Stehen bringen und prallte gegen den Wagen der Aholmingerin. Dabei verletzte sich die Fahrerin leicht und musste mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 3.000 Euro. Auch hier wurde ein Strafverfahren gegen den Fahrer aufgrund fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Plattling: Verstoß gegen das Infektionsgesetz mitgeteilt

Der Polizei Plattling wurde am Dienstagabend mitgeteilt, dass sich mehrere Personen in einem Haus in Plattling treffen und gegen das Infektionsgesetz verstoßen. Bei der Nachschau in dem Anwesen konnte festgestellt werden, dass sich dort mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten trafen. Gegen drei Personen wurde Anzeige aufgrund eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet. Die Personen mussten die Wohnung verlassen.