PI Regen
Die Tücken des Internets
31. Januar 2020, 11:39 Uhr aktualisiert am 31. Januar 2020, 11:39 Uhr
Von Engländer betrogen
Ein 35-jähriger Mann aus Rinchnach zeigte am Donnerstag bei der Polizei in Regen einen Betrug im Internet an. Er hatte ein Werkzeugset inseriert. Die hierfür geforderten 150 Euro wollte ein Mann aus England bezahlen. Ebenso die fälligen Versandkosten. Der Mann wollte unbedingt PayPal zur Zahlung nutzen, was der 35-jährige dann auch akzeptierte. Nachdem die Daten ausgetauscht waren, gaukelte der Londoner vor, die vereinbarten 200 Euro mittels PayPal bezahlt zu haben. Hierzu versandte er sogar eine gefälschte PayPal-Meldung, in der die Zahlung bestätigt wurde. Nachdem der Geschädigte das Werkzeug versandt hatte, meldete sich der Käufer nicht mehr. Von PayPal bekam der Rinchnacher die Auskunft, dass es nie eine Transaktion gegeben habe. Der Mann erstattete Anzeige wegen Warenkreditbetrugs. Er hat einen Schaden von rund 185 Euro für Werkzeug und Versandkosten.
Straßenlampe umgefahren und geflüchtet
In der Gartenstraße von Langdorf fuhr am Donnerstag zwischen 7 und 9.25 Uhr ein unbekannter Fahrzeugführer mit seinem Wagen die dort aufgestellte Straßenlampe um und flüchtete. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Regen unter Telefon 09921/9408-0 zu melden. Der Sachschaden beträgt rund 1.000 Euro.
Auffahrunfall: hoher Schaden
Am Donnerstag gegen 14.15 Uhr kam es in Regen, in der Rinchnacher Straße, zu einem Auffahrunfall. Eine 18-jährige Fahrzeuglenkerin übersah wohl den vor ihr haltenden Wagen eines 58-jährigen Mannes aus Regen und fuhr auf. Der entstandene Sachschaden wird auf insgesamt rund 7.000 Euro geschätzt.
Völlig überteuerter Eintrag
Ein 60-jähriger Mann aus Regen hat am Donnerstag einen Betrugsversuch zum Nachteil seiner Firma angezeigt. Ein unbekannter Täter bot ihm die Vertragsverlängerung seines Eintrages im Branchenbuch für 890 Euro an. Allerdings hatte die Firma einen laufenden Vertrag zum Eintrag ins Branchenbuch für deutlich weniger Kosten bei einer Firma abgeschlossen und diese wusste auch auf Nachfrage nichts von der "Initiative" der unbekannten Täter. Ein Vertragsabschluss kam nicht zustande, so dass es nur bei einem versuchten Betrugsdelikt blieb.