PI Furth im Wald
Drogendelikte aufgedeckt
6. Dezember 2021, 13:19 Uhr aktualisiert am 6. Dezember 2021, 13:19 Uhr
Arnschwang: Drogen am Steuer
Am Freitag, kurz vor Mitternacht, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeigruppe auf der B20 einen Seat mit einem 35-jährigen Fahrer aus dem Landkreis Cham am Steuer. Der Mann wies deutliche Anzeichen auf vorangegangenen Drogenkonsum auf. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, die Weiterfahrt unterbunden. Bei der Personalienüberprüfung wurde festgestellt, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Eine Strafanzeige wurde erstellt.
Furth im Wald: Drogen im Gepäck
Bei der Kontrolle des Zugverkehrs zwischen Furth im Wald und Schwandorf am Sonntag, mussten zwei Passagiere beanstandet werden, die Drogen im Gepäck hatten. Bei einem 30-jährigen slowakischen Staatsangehörigen wurde Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Bei einer minderjährigen Frau aus dem Landkreis Regensburg wurde ebenfalls Marihuana aufgefunden welches sie in Begleitung ihres volljährigen Freundes gemeinsam bei einem Dritten erworben hatte. Der Verkäufer des Rauschgifts wurde ermittelt. Gegen ihn Person wird wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige ermittelt. Die junge Frau wurde den Erziehungsberechtigten übergeben, entsprechende Strafanzeigen wurden erstattet.
Furth im Wald: Hafbefehle vollzogen
Am Sonntag wurde ein weiterer Reisender im ALX Zug kontrolliert. Gegen den 24-jährigen Reisenden mit ungarischer Staatsangehörigkeit lagen zwei nicht abwendbare Haftbefehle der Staatsanwaltschaft vor. Dem Mann wurde die Festnahme erklärt, er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Weiding: Verstöße gegen das Steuergesetze
Am Sonntag wurden auf der B20 bei Weiding zwei Autofahrer kontrolliert, deren Fahrzeuge in Deutschland trotz ständigem Wohnsitz nicht ordnungsgemäß zugelassen waren. Eine 47-jährige Frau aus Rumänien und ein 52-jährige Mann aus Ungarn, mit Wohnsitzen im Landkreis Cham und im Landkreis Straubing-Bogen, benutzten ihre Fahrzeuge im Inland, ohne diese ordnungsgemäß um- oder angemeldet zu haben. Gegen sie wird wegen eines Verstoßes nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz ermittelt. Die Zollbehörden werden zur Nachversteuerung der Fahrzeuge in Kenntnis gesetzt.