Notsituation erkannt

Frau rettet Kind im Geisenhausener Freibad vor dem Ertrinken

Eine Dreijährige befindet sich im Freibad regungslos unter Wasser. Das Kind wird von einer aufmerksamen Besucherin aus dem Becken gerettet. Nun könnte gegen die Mutter ermittelt werden.


sized

Im Geisenhausener Freibad ist am Montag eine Dreijährige untergegangen und von einer aufmerksamen Besucherin gerettet worden. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Eine aufmerksame Freibad-Besucherin hat in Geisenhausen (Kreis Landshut) einem drei Jahre alten Mädchen wohl das Leben gerettet. Laut Polizeibericht war das Kind zusammen mit seiner Mutter (37) gegen 13.45 Uhr im Kinderbecken. Anschließend wollten beide noch zusammen in das Schwimmerbecken, teilte die Polizei mit. Während die 37-Jährige die Schwimmflügel vom Liegeplatz holte, kletterte ihre Tochter offenbar eigenständig über die Treppe ins Wasser und tauchte für längere Zeit unter. Wie lange genau, ist laut Polizei noch unklar. Als die Besucherin auf die Situation aufmerksam wurde, rührte sich das Mädchen nicht mehr. 

Nachdem die Frau die Dreijährige aus dem Becken holte, war sie zum Glück schnell wieder ansprechbar. Ein Notarzt behandelte das Mädchen, anschließend wurde sie zur Kontrolle in ein Krankenhaus gebracht. "Inzwischen ist sie wieder zu Hause und wohlauf", sagte ein Polizeisprecher am Dienstag.

Gegen die 37 Jahre alte Mutter könnte nun unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen und der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ermittelt werden. Diese Vorwürfe wurden zunächst der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.

Am Tag nach dem Unglück ist der Schock noch groß, der Betriebsleiter, Bürgermeister und Schwimmeister erklären, wie es zu dem Unfall kommen konnte. 

3 Kommentare:


Bitte melden Sie sich an!

Melden Sie sich an, um kommentieren zu können.

Anmelden

Frank H.

am 16.07.2024 um 19:37

Warum müssen auch in einer Situation mit ausnahmsweise glücklichem Ende immer noch Leute nach strafbarem Fehlverhalten suchen, und damit schlimme Folgen für die Betroffenen heraufbeschwören ? Hat die Mutter ausgiebig geflirted oder am Spielautomaten gezockt ? Nein, nur aus Sorge um ihr Kind die Schwimmflügel gesucht, und dabei die Agilität ihres Kindes unterschätzt. Der Schrecken dürfte lehrreich genug sein.



Wolfgang M.

am 16.07.2024 um 14:02

Wo war da die Wasserwacht, wenn eine Besucherin das Kind aus dem Wasser holte. Sollten die sich nicht immer am Beckenrand aufhalten.



frank g.

am 16.07.2024 um 16:58

Ich denke man sollte erst bei der Mutter anfangen bevor man auf die Wasserwacht zeigt.



Kommentare anzeigen