Blaulicht
Gefährliche Böller
17. Dezember 2018, 13:59 Uhr aktualisiert am 17. Dezember 2018, 13:59 Uhr
In der Vorweihnachtszeit wird nicht nur an Geschenke gedacht, sondern auch an Böller. Leider kaufen manche Bundesbürger gefährliche und illegale Böller in der Nachbarrepublik.
Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, verbotene Feuerwerkskörper ohne CE-Kennzeichnung einzuführen und zu gebrauchen. Dies stellt regelmäßig eine Straftat dar und wird angezeigt. Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erhielt deshalb am Sonntagnachmittag eine 27-jährige Rumänin.
Eine Streife der Bundespolizei stoppte die junge Frau auf der Böhmerstraße (B20) nahe Furth im Wald. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges entdeckten die Bundespolizisten auf der Rücksitzbank, versteckt unter Jacken, eine Packung Böller der Marke DUM BUM mit 20 Stück sowie ein Batteriefeuerwerk mit 16 Schuss der Marke Trolice. Keiner der Knallkörper verfügte über eine nach geltenden EU-Richtlinien vorgesehene CE-Kennzeichnung.
Die nicht zugelassenen Böller stellten die Bundespolizisten sicher und erstatteten Strafanzeige nach dem Sprengstoffgesetz.
Am Sonntagabend stellten Fahnder der Bundespolizei erneut nicht zugelassene Pyrotechnik fest. Ein 44-jähriger Rumäne und ein 21-jähriger Syrer aus dem Raum Regensburg hatten Böller in Tschechien eingekauft. Insgesamt handelte es sich um 9 Packungen zu je 20 Stück der Marke DUM BUM, Viper1 und Colour Salute. Auch sie verfügten über keine gültige CE-Kennzeichnung. Die Bundespolizisten stellten deshalb in beiden Fällen die verbotenen Feuerwerkskörper sicher und erstatteten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
An dieser Stelle mahnt die Bundespolizei:
Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern!
Gefährlich! Die Bundespolizei warnt vor ungeprüften Feuerwerkskörpern!
Nicht geprüfte Feuerwerkskörper sind häufig mangelhaft verarbeitet und können selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen.
Der Gesetzgeber hat deshalb die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt.
Die potenziellen Käufer sollten neben den strafrechtlichen Konsequenzen besonders die Gefährlichkeit der ungeprüften Knallkörper bedenken: Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung unterschiedlichster Sprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.