Blaulicht
Gefahrgut ohne Erlaubnis transportiert
30. Januar 2019, 9:57 Uhr aktualisiert am 30. Januar 2019, 9:57 Uhr
Hengersberg: Gefälschte ADR-Bescheinigung
Am Dienstagmittag zogen Beamte der Schwerverkehrsgruppe der Verkehrspolizei Deggendorf an der Anschlussstelle Hengersberg einen türkischen Sattelzug aus dem Verkehr, der als Gefahrguttransport gekennzeichnet war. Bei der Kontrolle zeigte der türkische Fahrer eine ADR-Bescheinigung vor, die sich als Fälschung entpuppte. Ohne diese Schulungsbescheinigung ist es einem Lastwagenfahrer nicht erlaubt, gefähliche Güter zu befördern. Das gefälschte Dokument wurde sichergestellt und gegen die Verantwortlichen ein Strafverfahren eingeleitet. Der türkische Lastwagenfahrer musste an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung zur Durchführung des Strafverfahrens hinterlegen.
Mehr Meldungen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Iggensbach: Führerschein reichte nicht aus
Am Dienstagnachmittag kontrollierten Beamte der Verkehrspolizei Deggendorf an der Anschlussstelle Iggensbach zur A3, Fahrtrichtung Passau, ein Gespann aus Kleintransporter und großem Anhänger. Bei der Kontrolle konnte der rumänische Fahrer nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen. Für die Fahrt mit diesem Gespann hätte er aber mindestens die Führerscheinklasse BE benötigt. Der Fahrer musste an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung hinterlegen und konnte anschließend die Fahrt fortsetzen - allerdings ohne Anhänger.
Straubing: Schifffahrtsrechtliches Patent fehlte
Am Montagvormittag kontrollierten Beamte der Wasserschutzpolizei Deggendorf im Donauhafen Straubing-Sand einen niederländischen Frachter. Dabei mussten sie feststellen, dass der niederländische Schiffsführer den Flussabschnitt zwischen Vilshofen und Straubing zurückgelegt hatte, ohne im Besitz des erforderlichen Streckenpatentes zu sein. Alternativ hätte er sich einen ortskundigen Lotsen an Bord nehmen können. Für den genannten Streckenabschnitt, der als besonders anspruchsvoll und gefährlich angesehen wird, müssen Kapitäne speziell geschult werden und erhalten erst dann die Berechtigung zur Alleinfahrt ohne Lotsen. Der kontrollierte Kapitän hat nun mit einem saftigen Bußgeld zu rechnen.