Schwarzarbeit auf dem Bau
Gericht verurteilt Chamer Unternehmer
22. Januar 2021, 10:45 Uhr aktualisiert am 29. Januar 2021, 14:43 Uhr
Ein Chamer Bauunternehmer hat Schwarzarbeiter beschäftigt und stand daher und wegen Insolvenzverschleppung vor Gericht. Das verurteilte ihn schließlich zu einer Bewährungs- und Geldstrafe. Aufgedeckt hatte das Treiben der Zoll.
Umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg am Dienstort Furth im Wald ergaben, dass ein Geschäftsführer einer im Landkreis Cham ansässigen, im Baugewerbe tätigen, Firma, über Jahre hinweg in insgesamt 33 Fällen Beiträge zu den Sozialversicherungen nicht abführte, heißt es in einer Mitteilung des Zolls.
Der dadurch entstandene Schaden belaufe sich demanch auf etwa 380.000 Euro. Der Unternehmer, der in ganz Bayern tätig war, beschäftigte im Zeitraum zwischen 2011 und 2015 zahlreiche Arbeiter aus Südosteuropa. Nach außen hin traten diese Arbeiter als selbstständige Subunternehmer auf.
Die Ermittlungen der Zöllner deckten auf, dass es sich bei den Arbeitern um sogenannte Scheinselbstständige handelte, informierten der Zoll.
Desweiteren hatte es der Unternehmer, trotz Kenntnis unterlassen, aufgrund der ab Dezember 2017 eingetretenen Zahlungsunfähigkeit seiner Firma, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht zu stellen, was einer Insolvenzverschleppung entspricht..
In der Hauptverhandlung habe der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis abgelegt, was eine lange und schwierige Beweisaufnahme unnötig machte, steht in der Pressemitteilung des Zolls So kam das Amtsgericht Regensburg zu dem Schluss, dass eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 220 Tagessätzen zu je 15 Euro angemessen seien.