Tödlicher Unfall bei Chammünster

Im Stau gewendet: Lastwagenfahrer behinderte Polizei


Nach dem tödlichen Unfall auf der B20 bei Chammünster dauern die Ermittlungen zum Hergang weiter an.

Nach dem tödlichen Unfall auf der B20 bei Chammünster dauern die Ermittlungen zum Hergang weiter an.

Von Elisabeth Geiling-Plötz und Redaktion idowa

Ein schwerer Unfall auf der B20 zwischen Chammünster und Runding kostete am Samstag einen 61-Jährigen das Leben. Als wäre das nicht schon tragisch genug, wurde nun auch bekannt, dass die Einsatzkräfte bei der Anfahrt zur Unfallstelle von einem Lastwagenfahrer behindert wurden.

Laut Polizeibericht hatte ein Lastwagenfahrer offenbar versucht, durch ein Wendemanöver dem Stau zu entgehen. Dadurch blockierte er zeitweise beide Fahrbahnen, trotz Blaulicht und Martinshorn konnten die Einsatzkräfte nicht zur Unfallstelle durchkommen. Sie mussten warten, bis der Lastwagenfahrer fertig rangiert hatte. Wie lange das Manöver dauerte, konnte ein Polizeisprecher auf Nachfrage nicht abschätzen.

Der 28-jährige Lastwagenfahrer rief später bei der Polizei an und entschuldigte sich für sein Verhalten. Trotzdem erwartet ihn jetzt eine Anzeige wegen verbotenem Wendens und Nicht-Freimachen einer Straße für Einsatzfahrzeuge. Laut Polizei muss er mit einem Bußgeld von 320 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Damit ist er wohl noch gut bedient: Bei konkreten Gefährdungen kann in solchen Fällen auch der komplette Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Unterdessen ist die genaue Ursache für den tödlichen Unfall weiterhin unklar. Nachdem der 61-Jährige alleine im Fahrzeug saß, gibt es auch keine Zeugen, die den Ermittlern sagen könnten, warum der Fahrer aus dem Landkreis Schwandorf mit seinem Wagen auf der B20 plötzlich auf die Gegenfahrbahn geriet und frontal gegen einen Ford Geländewagen krachte. Derzeit klären die Beamten der PI Cham mit der Staatsanwaltschaft das weitere Vorgehen ab, erläuterte Peter Schneider, stellvertretender Leiter der Chamer Inspektion, auf Nachfrage. Auch eine Obduktion steht im Raum, um etwaige medizinische Gründe ausschließen zu können.