Die Polizei-Bilanz in Niederbayern
Kaum Corona-Verstöße am Pfingstwochenende
2. Juni 2020, 14:08 Uhr aktualisiert am 2. Juni 2020, 14:08 Uhr
Das Pfingstwochenende in Niederbayern verlief aus polizeilicher Sicht ruhig. In mehreren Städten wurden am Wochenende Versammlungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durchgeführt. Die Polizei war an den Versammlungsorten mit Einsatzkräften präsent und überwachte die Einhaltung der erlassenen Auflagen.
Von Freitag, 29. Mai, bis Pfingstmontag wurden in mehreren Städten in Niederbayern Versammlungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie abgehalten. Die Mehrzahl der Versammlungen fand am Samstag statt. Die Versammlungen verliefen aus Sicht der Polizei weitgehend problemlos, vereinzelt wurden Verstöße gegen die Abstandsregeln festgestellt. Bei einer nicht angemeldeten Versammlung am Pfingstmontag in Deggendorf stellte die Polizei die Personalien von einigen Teilnehmern fest. Gegen die Personen wird wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und das Infektionsschutzgesetz ermittelt. Die niederbayerische Polizei wird auch weiterhin Versammlungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie begleiten. Die Polizeikräfte werden durch ein situationsangepasstes Einsatzverhalten sowohl das Recht auf Versammlungsfreiheit als auch den Schutz vor Corona-Infektionen bestmöglich in Einklang bringen.
Abseits vom Versammlungsgeschehen hat die niederbayerische Polizei zur Überwachung der Allgemeinverfügung von Freitag bis Dienstagmorgen über 1.800 Kontrollen in Zusammenhang mit den Beschränkungen durch die Corona-Pandemie durchgeführt. Es wurden 90 Anzeigen aufgenommen, der Schwerpunkt der Anzeigen lag auch an diesem Wochenende bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen. Die Polizei setzt ihre Kontrollen zur Überwachung der Allgemeinverfügung weiterhin mit Maß und Ziel fort. Die Kontrollen dienen nach wie vor primär der Vermeidung von Gruppenbildungen, da hier das Infektionsrisiko am Höchsten ist. Die Polizei vertraut weiterhin auf das Verantwortungsbewusstsein der niederbayerischen Bürgerinnen und Bürger. Teilnehmer einer Demonstration werden gebeten, die Auflagen zu beachten und insbesondere den geforderten Abstand einzuhalten.