VPI Deggendorf
Kleintransporter verliert Gasflasche auf A3
22. März 2021, 9:02 Uhr aktualisiert am 22. März 2021, 9:02 Uhr
Niederalteich: Kleintransporter verliert Gasflasche auf A3
Am 19. März gegen 5.55 Uhr befuhr eine Frau aus dem Landkreis Passau mit ihrem Kleintransporter die A3 Richtung Regensburg. Kurz nach der Anschlussstelle Hengersberg lag auf der linken Spur eine Propangasflasche. Aufgrund der Verkehrssituation konnte sie diese erst so spät erkennen, dass sie nur noch darüberfahren konnte. Die Flasche verkeilte sich am Unterboden und riss die Ölwanne auf. Sie konnte noch am Standstreifen anhalten. Ein bisher unbekannter Verursacher verlor die Flasche. Der Schaden am Transporter wird auf 4.000 Euro geschätzt. Der musste abgeschleppt werden. Die Feuerwehren Hengersberg und Schwarzach waren zur Absicherung und zum Öl binden vor Ort. Nach Auskunft der Fachkräfte ging von der Gasflasche ansonsten keine besondere Gefahr aus.
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Hengersberg: Technischer Defekt löst Brand aus
Am 20. März gegen 18.35 Uhr befuhr ein Mann aus der Oberpfalz mit seinem Auto die A 3 Richtung Regensburg. Auf Höhe Hengersberg entzündete sich aufgrund eines technischen Defektes der Motorinnenraum. Er konnte den Wagen noch an den Pannenstreifen steuern. Der Mann konnte den Brand selbst einigermaßen in Zaum halten. Die Feuerwehren Hengersberg und Schwarzach waren zur Brandsicherung und Absicherung vor Ort. Der Wagen musste abgeschleppt werden.
Hengersberg: Schwerverkehrskontrollaktion bringt erhebliche Mängel zum Vorschein
Am 18. und 19. März führten Mitglieder der Schwerverkehrs- sowie der Gefahrguttruppe der VPI Deggendorf am PP Ohetal-Süd Schwerverkehrskontrollaktionen durch. Insgesamt wurden an beiden Tagen von den je etwa zehn Beamt(inn)en 69 Lastwagen, teils mit Gefahrgut beladen, verschiedenster Nationen einer Gesamtkontrolle unterzogen. Davon mussten 39 Lastwagen, also mehr als die Hälfte, beanstandet werden. Die insgesamt 80 festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten, es betraf nicht nur die Fahrer, auch Verantwortliche der Firmen, Verpacker und Verlader können Betroffene sein, ergaben sich aus der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung, dem Fahrpersonalrecht, dem Güterkraftverkehrsgesetz und dem umfangreichen Spektrum des Gefahrgutrechts. Bei neun Beförderungseinheiten waren die Mängel so groß, dass eine Weiterfahrt bis zur Behebung dieser untersagt werden musste.