GPI Passau

Nach der Autokontrolle direkt ins Gefängnis


Hier können Sie Meldungen der GPI Passau lesen (Symbolbild). Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

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Von Polizei

Am Dienstagvormittag, 12. Oktober, kontrollierten Passauer Schleierfahnder auf der A3 in Fahrtrichtung Deggendorf ein Auto mit deutscher Zulassung. Fahrer war ein 63-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen gefälscht waren. An den Kennzeichen waren gefälschte Siegel und ein gefälschter TÜV-Aufkleber angebracht. Bei der Überprüfung wurde zudem festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzes vorlag. Den zur Abwendung des Haftbefehls erforderlichen Geldbetrag in Höhe von 1.110 Euro konnte der Mann nicht aufbringen. Aufgrund vergangener Verstöße wurde ihm vom Ausländeramt das Recht auf Freizügigkeit aberkannt. Bei der Durchsuchung wurde in seinem Reisegepäck noch eine verbotene Präzisionsschleuder aufgefunden und sichergestellt. Der 63-Jährige wurde unter anderem wegen Urkundenfälschung, eines Vergehens nach dem Waffengesetz und eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz angezeigt. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Über das weitere Vorgehen wird am Mittwoch im Laufe des Tages in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Passau entschieden.