In Österreich
Nach Flucht aus Straubinger BKH: Zweiter Straftäter festgenommen
5. September 2024, 6:17 Uhr aktualisiert am 6. September 2024, 7:00 Uhr
Nach der Flucht von vier Insassen aus dem BKH Straubing am 17. August ist in der Nacht auf Donnerstag ein zweiter Straftäter in Österreich festgenommen worden. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei Steiermark hervor.
Demnach hatten steirische Polizeikräfte im Bezirk Hartberg/Fürstenfeld nach dem 28-Jährigen gesucht, nach dem europaweit gefahndet wurde. Am Mittwochabend sei in der Umgebung von Graz festgenommen worden. Zuvor hatte ein Zeuge gemeldet, dass er den Gesuchten in der Region in einem schwarzen Mercedes mit gestohlenem Kennzeichen gesehen habe.
Trotz einer sofort eingeleiteten Alarmfahndung mit zahlreichen Einsatzkräften konnte er zunächst nicht gefunden werden, gegen 20 Uhr am Abend hatten österreichische Einsatzkräfte dann aber Erfolg und konnten den Flüchtigen in einem Waldstück zwischen Tobelbad und Hautzendorf festnehmen. Der 28-Jährige sitzt aktuell in Österreich in Haft und wird vom Landeskriminalamt Steiermark auch hinsichtlich auf der Flucht begangener Delikte vernommen. Wie ein Sprecher der steirischen Polizei am Freitagmorgen erklärte, steht der Mann im Verdacht, während seiner Flucht mehrere Einbrüche in den Bundesländern Steiermark, Niederösterreich, Kärnten und Burgenland begangen zu haben.
Erster Flüchtiger wurde ebenfalls in Österreich gefasst
Der erste bereits gefasste Flüchtige war am Donnerstag, 22. August, ebenfalls in der Steiermark festgenommen worden. Er sitzt gegenwärtig in Österreich in Untersuchungshaft. Die vier BKH-Insassen hatten am Samstag, 17. August, im Straubinger BKH Lerchenhaid einen Klinikmitarbeiter angriffen, bedroht und festgehalten, um die Öffnung der Pforte zu erzwingen. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei nahmen daraufhin umgehend Ermittlungen wegen des Verdachts der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung auf.
Stand 5. September wurden zwei der vier Flüchtigen dingfest gemacht, zwei weitere sind aber noch immer auf freiem Fuß. Nach ihnen fahndet die Polizei weiterhin europaweit mit Fotos.
Thomas Galli geht davon aus, dass die Sache für die vier Männer schwerwiegende Konsequenzen haben wird. Er war Leiter in mehreren Justizvollzugsanstalten, juristischer Berater des Bezirkskrankenhauses Straubing und ist nun als Rechtsanwalt tätig. "Die Flucht an sich gilt nicht als Straftat, allerdings geht es in diesem Fall um eine Geiselnahme und weitere Delikte", sagt Galli im Gespräch. "Ich denke nicht, dass die Geflüchteten aus psychiatrischen Gründen als schuldunfähig angesehen werden. Deshalb müssen sie damit rechnen, dass noch eine mehrjährige Haftstrafe draufkommt und sie dann nicht mehr im BKH untergebracht werden, sondern in einer JVA."