Landkreis Deggendorf
Polizeibericht VPI Deggendorf
27. September 2016, 9:22 Uhr aktualisiert am 27. September 2016, 9:22 Uhr
Hunderdorf: Auto-Fahrer führt zwei Führerscheine mit, einer davon gefälscht
Am Montag wurde ein 25-jähriger moldawischer Staatsangehöriger um 20.50 Uhr kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass er zwei moldawische Führerschein, die auf seinen Namen ausgestellt waren, mitführte. Bei einem der Führerscheine handelt es sich um eine Totalfälschung. Der Führerschein wurde sichergestellt.
Hunderdorf, A3: Auto-Fahrer unter Drogeneinfluss
Ein 27-jähriger rumänischer Staatsangehöriger wurde am Montag um 15.35 Uhr mit seinem Auto kontrolliert. Da er bei der Kontrolle drogentypische Auffälligkeiten zeigte wurde ein Drogentest durchgeführt. Nachdem dieser positiv auf mehrere Betäubungsmittel reagierte wurde bei dem Mann eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt unterbunden.
Ein 31-jähriger britischer Staatsangehöriger wurde am Montag gegen 12 Uhr kontrolliert. Da ein durchgeführter Drogentest positiv auf Cannabis reagierte wurde bei dem Mann eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt unterbunden.
Wörth: Marihuana im Auto
Am Montag wurden die Insassen eines Autos um 14.25 Uhr auf einem Rastplatz kontrolliert. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges konnten im Kofferraum 10 Gramm Marihuana gefunden und sichergestellt werden. Gegen den Besitzer, einen 25-jährigen Kroaten, wird Anzeige erstattet.
Hengersberg: Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen
Am Montag wurde um 11 Uhr ein ungarischer Sattelzug durch die Schwerverkehrskontrollgruppe der VPI Deggendorf angehalten und kontrolliert. Der 51-jährige ungarische Lkw Fahrer wollte als geschreddertes Altholz deklarierte Ladung von Deutschland nach Österreich transportieren. Da festgestellt wurde, dass das Altholz teilweise gestrichen, mit Plastiktüten und -teilen, Spanplatten, Styropor etc. durchsetzt war wurde die Weiterfahrt zunächst unterbunden. Nach Überprüfung durch die zuständige Abfallbehörde, die Regierung von Niederbayern, ordnete diese an, dass die Ladung an den Ausgangsort zurückgebracht werden muss da sie als genehmigungspflichtig eingestuft wurde.