Brände in der Oberpfalz
Richter erlässt Haftbefehl gegen mutmaßliche Feuerteufel
1. November 2019, 13:11 Uhr aktualisiert am 1. November 2019, 19:35 Uhr
Fünf Brände und über 600.000 Euro Schaden: Die Oberpfälzer Polizei hat am Freitag zwei Tatverdächtige festgenommen. Sie sollen für eine vermeintliche Brandstifterserie verantwortlich sein. Die beiden 18 und 19-jährigen Männer wurden inzwischen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Mehrere Brände, für die die Festgenommenen als Verursacher in Betracht kommen, beunruhigten die Bevölkerung in der nördlichen Oberpfalz. Durch Ermittlungen der Kriminalpolizei Weiden mit Beteiligung der Staatsanwaltschaft Weiden gelang es, in der Halloweennacht zwei Tatverdächtige festzunehmen.
Für das Duo im Alter von 18 und 19 Jahren aus dem Großraum Weiden, klickten gegen 1.15 Uhr die Handschellen. Zuvor versuchten die mutmaßlichen Zündler laut Polizei, in Pirk - Pischeldorf bei einem landwirtschaftlichen Anwesen Strohballen zu entzünden. Die Polizei konnte die Flammen schnell eindämmen. Die Feuerwehr löschte danach den Brand komplett. Ein größerer Schaden konnte durch die schnelle Reaktion der Einsatzkräfte verhindert werden.
Die beiden Männer kommen für weitere fünf Brände als Verantwortliche in Betracht: Am 27. September brannten Heu und Pellets auf einer Wiese im Weidener Ortsteil Moosbürg. Am 7. Oktober brannte ein landwirtschaftlicher Unterstand mit einem Anhänger und 300 Strohballen in Luhe-Wildenau/Unterwildenau.Am frühen Mittwochmorgen wurden rund 70 Strohballen in Schirmitz entzündet und weiter brannte in Weiden/Rothenstadt eine Scheune nieder. In den Nachtstunden des gleichen Tages fielen schließlich eine Stallung und ein Nebengebäude in Luhe-Wildenau/Grünau den Flammen zum Opfer.
Menschen oder Tiere sind bei den Bränden nicht verletzt worden, jedoch beläuft sich der angerichtete Schaden auf über 600.000 Euro. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Weiden werden die beiden in Gewahrsam befindlichen Männer im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ nach einer Anhörung Haftbefehl für die beiden Beschuldigten, die schließlich in Justizvollzugsanstalten verbracht wurden.