Ermittlungen laufen
Versuchter Mord in Chamer Pflegeheim
15. Februar 2022, 11:10 Uhr aktualisiert am 15. Februar 2022, 16:00 Uhr
Gegen einen Pfleger aus dem Landkreis Cham ermitteln derzeit Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Regensburg. Er soll Anfang Februar in einer Pflegeeinrichtung im Bereich Cham versucht haben, einen Bewohner zu ersticken. Gegen ihn erließen die Ermittler einen Unterbringungsbefehl.
Anfang Februar 2022 ging die Meldung einer Pflegeeinrichtung bei der Polizei ein, die die Gewalt eines Pflegers gegenüber einen Bewohner der Einrichtung thematisierte. Genauere Angaben über die Einrichtung machte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf unsere Anfrage jedoch nicht. Polizei und Staatsanwaltschaft äußerten sich stattdessen in einer Pressemitteilung zum Fall.
Demnach soll der 24-Jährige Beschuldigte am Abend des 1. Februars versucht haben, einen Senior in dessen Zimmer zu ersticken, indem er diesem ein Kissen auf den Kopf gedrückt habe, heißt es. Die Kollegin des Beschuldigten bemerkte dies. In der Folge ließ der 24-Jährige vom Geschädigten ab.
Kripo und Staatsanwaltschaft leiteten schließlich die Ermittlungen ein und eine Woche später erging gegen den Beschuldigten ein Untersuchungshaftbefehl. Gegen den jungen Mann besteht der Tatverdachts des versuchten Mordes. Der Beschuldigte hat sich gegenüber den Ermittlungsbehörden zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Zusammenhang mit diesem Fall überprüfen die Fahnder nun routinemäßig auch zurückliegende Todesfälle in der betroffenen Pflegeeinrichtung.
Aus diesem Grunde ließen die Ermittler am Dienstag den Leichnam einer Frau, die im Jahr 2021 in der gleichen Pflegeeinrichtung verstorben ist, auf dem Friedhof in Furth im Wald exhumieren. Dieser soll rechtsmedizinisch untersucht werden. Staatsanwaltschaft und Polizei weisen daraufhin, dass in ihrem Fall kein dringender Tatverdacht gegen den beschuldigten Pfleger bestünde. Er hätte sich beim Auffinden zum damaligen Zeitpunkt jedoch "seltsam verhalten", so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es werde jedoch geprüft, ob möglicherweise Hinweise auf eine vorangegangene Straftat festzustellen sind.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe der Verdächtige in der Einrichtung bereits zwei Jahre gearbeitet. Durch die Prüfung von Akten wollen die Ermittler herausfinden, ob es Unstimmigkeiten in anderen Fällen gibt.
Im Laufe des bisherigen Verfahrens haben sich aufgrund einer psychiatrischen Stellungnahme Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Beschuldigte bei der ihm zur Last liegenden Tat möglicherweise nicht uneingeschränkt schuldfähig gewesen sei, heißt es in der Pressemitteilung. Daher sei aus dem Haftbefehl ein einstweiliger Unterbringungsbefehl geworden. Der Beschuldigte kam daraufhin in ein Bezirkskrankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft weist daraufhin, dass für den Beschuldigten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Die Pflegeeinrichtung sprach dem Beschuldigten aufgrund des Vorfalls die fristlose Kündigung aus.