Flughafen München
Zweimal verhaftet: Bundespolizei nimmt 48-Jährige fest
26. Februar 2016, 9:58 Uhr aktualisiert am 26. Februar 2016, 9:58 Uhr
Kaum hatte sie die Strafe bezahlt, war sie schon wieder verhaftet. Aber auch gleich wieder auf freiem Fuß.
Am Donnerstagvormittag haben Bundespolizisten eine 48-Jährige bei ihrer Ausreise nach Sankt Petersburg festgenommen und auch gleich wieder frei gelassen. Gegen die Frau lag zwar ein vier Jahre alter Haftbefehl vor, sie hatte aber ihre Strafe nach einer Verhaftung wenige Stunden zuvor bereits beglichen.
Die sächsischen Justizbehörden werfen der 48-Jährigen Steuerhinterziehung vor. Ein Amtsrichter in Görlitz hatte die Deutsche deshalb im August 2011 zu 880 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 44 Tagen Haft verurteilt. Nachdem die Verurteilte offensichtlich weder den geforderten Geldbetrag beglichen noch die Ersatzhaft angetreten hatte, hatte die Staatsanwaltschaft in Görlitz die geborene Sächsin im Februar 2012 mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben.
Diesen Haftbefehl entdeckten Bundespolizisten am Moos-Airport gestern Vormittag, als sie die Frau bei ihrer Ausreise nach Sankt Petersburg kontrollierten. Also nahmen sie die Gesuchte fest und mit zur Wache. Hier stellte sich aber schnell heraus, dass die Festgenommene die geforderte Geldstrafe plus 67 Euro Verfahrenskosten bereits bezahlt hatte. Sie war wenige Stunden zuvor von Beamten der Bundespolizeiinspektion Konstanz, wohl schon auf dem Weg von ihrem Wohnort in der Schweiz zum Münchner Flughafen, verhaftet worden. Dem deutschen Schnellstraßennetz geschuldet, war die Wahl-Schweizerin schneller wieder in den Armen der Bundespolizei gelandet, als die zuständigen Behörden die Fahndungsnotiz haben löschen können.
Zu Glück für die Festgenommene klärte ein kurzes Telefonat unter Kollegen die Situation, und die 48-Jährige konnte ihren Flug in die ehemalige Zarenstadt antreten.