Urlaub und Zeugnis

Auch Praktikanten haben Rechte


Praktikanten haben klare Rechte und sollten diese auch einfordern, raten Experten.

Praktikanten haben klare Rechte und sollten diese auch einfordern, raten Experten.

Von Redaktion idowa

(dpa). Sie gelten als Kaffeekocher der Nation: Praktikanten. Dabei helfen viele richtig gut mit, wenn sie in die Arbeitswelt hineinschnuppern. Und sind oft bereit, fast alles mit sich machen zu lassen. Praktikanten haben aber klare Rechte und sollten diese auch einfordern, raten Experten.

Egal ob Mediendesigner oder Metzger - wer einen Beruf näher kennenlernen will, macht oft erst einmal ein Praktikum. Viele hoffen, dass sie dadurch auch ein bisschen Berufserfahrung sammeln und ihre Chancen auf eine Lehrstelle oder einen Arbeitsplatz verbessern. Häufig klappt das, und das Praktikum macht außerdem noch jede Menge Spaß. Der Haken: Einige Unternehmen nutzen Praktikanten vor allem als unbezahlte Arbeitskräfte aus. Das muss man sich aber nicht gefallen lassen. Praktikanten haben sehr wohl Rechte, sagt Jessica Heyser, politische Referentin der DGB-Jugend in Berlin.


"Ein gutes Praktikum zeichnet sich dadurch aus, dass die Wünsche des Praktikanten ernst genommen werden", meint die Fachfrau. Sie rät deshalb: Wer ein Praktikum machen will, sollte mit dem Arbeitgeber vorab einige wichtige Punkte klären, vor allem die Aufgaben des Praktikanten und die Arbeitszeit. Im Idealfall sollten das Unternehmen und der Praktikant diese Dinge in einem Vertrag schriftlich festhalten. "Es ist nicht so, dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, einen Vertrag aufzusetzen", sagt Heyser, die mit der DGB-Jugend genau um diese Verpflichtung kämpft. Aber wenn der angehende Praktikant dies offen anspricht, sollte ein Vertrag auch kein Problem sein.

Klare Regeln bei den Arbeitszeiten

Jede Menge Überstunden sind bei einem Praktikum nicht angesagt, bei den Arbeitszeiten sind klare Regeln zu beachten. "Das ist aber eine Frage des Alters der Praktikanten", sagt Heyser. 15- bis 18-Jährige, die noch schulpflichtig sind, dürfen während der Schulzeit maximal sieben Stunden am Tag und 35 Stunden pro Woche arbeiten. In den Ferien dürfen sie laut Bundesarbeitsministerium acht Stunden täglich und pro Woche 40 Stunden arbeiten. Bei Pflichtpraktika, die Studenten absolvieren müssen, gibt es keinen arbeitsrechtlichen Schutz. "Im Prinzip kann man mit ihnen machen, was man will", kritisiert Heyser. Aber wer etwa nach der Schule oder dem Studium freiwillig ein Praktikum macht, hat die gleichen Rechte wie ein Angestellter, zum Beispiel Anspruch auf Urlaub.

"Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz", sagt Esther Hartwich, Ausbildungsexpertin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages in Berlin. Demnach stehen Praktikanten mindestens 24 Tage pro Jahr, also 2 Tage pro Monat zu. "Wenn man am Wochenende arbeitet, ist der Urlaubsanspruch größer", sagt die DGB-Jugend-Expertin Heyser. Außerdem hängen die Urlaubstage vom Alter ab. Unter 16-Jährige haben 30 Tage, Unter-18-Jährige 25 Tage pro Jahr Urlaub. Wenn der Praktikant aber nur sehr kurz im Betrieb ist, kann der Urlaubsanspruch laut dem Bundesarbeitsministerium auch wegfallen.

Bezahlung ist nicht genau festgelegt

Auch wenn es um Lohn für den Praktikanten geht, gelten unterschiedliche Regeln. Bei einem Pflichtpraktikum gibt es keine Bezahlung, bei einem freiwilligen Praktikum aber schon, jedenfalls wenn der Praktikant nicht nur bei der Arbeit zuguckt, sondern richtig mitarbeitet und dem Betrieb auch nützt. Wie viel Geld er bekommt, ist allerdings nicht festgelegt. Im Gesetz ist nur die Rede von einer "angemessenen" Bezahlung. "Das ist also Ermessenssache. Man ist als Praktikant in einer ganz schweren Position", sagt Heyser.

Viel wichtiger als Geld ist vielen Praktikanten allerdings ein Zeugnis, wenn sie mit ihrem Praktikum fertig sind. Und das steht auch jedem Praktikanten zu, sagt die DGB-Expertin. Wer freiwillig in einen Betrieb hineingeschnuppert hat, hat das Recht auf ein Papier, in dem genau steht, was er während des Praktikums gemacht hat und wie der Arbeitgeber ihn beurteilt. Bei Pflichtpraktikanten ist nur eine Bescheinigung über den Zeitraum vorgeschrieben.