Bundestagswahl

Was durch die vorgezogene Wahl am 23. Februar anders ist

Die Ampel-Koalition ist zerbrochen, die Wahl ist nun am 23. Februar. Was das für Wähler bedeutet.


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Von Laura Mildenberger

1. Unterscheidet sich die Neuwahl von regulären Wahlen?

Grundsätzlich nicht. Die vorgezogene Bundestagswahl folgt denselben Regeln wie eine reguläre Bundestagswahl. Es gelten lediglich kürzere Fristen – für Parteien wie Wähler.

2. Was bedeutet die vorgezogene Wahl für kleine Parteien?

Die haben es wegen der kurzen Fristen besonders schwer. Zunächst mussten sie überhaupt zur Wahl zugelassen werden. Dafür mussten sie bereits bis Mitte Januar genügend Unterschriften sammeln – und zwar in der Höhe von einem Tausendstel der Wahlberechtigten pro Bundesland, höchstens aber 2.000. In Bayern bedeutet das, dass die Parteien ebendiese 2.000 Unterschriften sammeln mussten. Diese wurden anschließend vom Einwohnermeldeamt überprüft. Nicht alle Parteien haben diese Hürde genommen, die Piratenpartei und V-Partei3 sind zum Beispiel daran gescheitert.

3. Was ändert sich für alle Wählerinnen und Wähler?

Verkürzte Fristen gelten dieses Jahr auch für alle, die die Briefwahl nutzen möchten. Während man in den vergangenen Jahren mehrere Wochen zum Ausfüllen und Zurückschicken hatte, muss das dieses Jahr schneller gehen. In diesen Tagen erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Damit kann die Briefwahl beantragt werden, manche Gemeinden ermöglichen das aber erst ab Anfang Februar. Bis die Unterlagen anschließend zugesendet werden, vergehen weitere Tage. Daher wichtig für alle Briefwähler: Die Rücksendung der Unterlagen muss bis zum Wahltag abgeschlossen sein – notfalls, indem man sie persönlich einwirft.

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4. Behält der Bundestag seine Größe bei?

Noch sitzen 736 Abgeordnete im Bundestag. Das Parlament ist aber eigentlich nur auf 598 Plätze ausgelegt. Durch die Wahlrechtsreform soll künftig auf Überhang- und Ausgleichsmandate verzichtet werden, um Kosten zu sparen und die Effizienz der parlamentarischen Arbeit zu erhöhen. Deshalb werden nur mehr 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Das kann zur Folge haben, dass Direktkandidaten, die zwar ihren Wahlkreis mit der Erststimme gewonnen haben, eventuell leer ausgehen könnten. Jedoch wird so die prozentuale Vertretung der Parteien beibehalten, ohne den Bundestag zu überfüllen.

5. Wird die Bundestagswahl nun immer im Februar ablaufen?

Nicht unbedingt. Ein Blick ins Grundgesetz hilft: Laut Artikel 39 muss eine Neuwahl des Bundestags frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn einer Wahlperiode stattfinden. Das heißt, auch wenn die Wahl dieses Jahr im Februar ist, gibt es einen zeitlichen Spielraum für künftige Wahlen.