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Höhere Tierarztkosten: Das kommt 2020 auf Tierbesitzer zu


Ab 1. Januar 2020 müssen sich Tierhalter bei ihren Lieblingen auf höhere Behandlungskosten einstellen - allerdings nur bei Notfällen. (Symbolbild)

Ab 1. Januar 2020 müssen sich Tierhalter bei ihren Lieblingen auf höhere Behandlungskosten einstellen - allerdings nur bei Notfällen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Ab 1. Januar 2020 müssen sich Tierhalter beim Tierarztbesuch unter Umständen auf höhere Kosten einstellen. Der Grund: die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Diese wurde vom Bundeskabinett abgesegnet. Die wichtigsten Fragen dazu beantwortet Christina Schulz von der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern gegenüber idowa.

Vorweg: hauptsächlich ist von der Neuerung der Notdienst betroffen. Doch was bedeutet das im Detail? "Nach jetzigem Sachstand sieht die Änderung der GOT vor, dass innerhalb des tierärztlichen Notdienstes mindestens mit dem zweifachen Gebührensatz abgerechnet werden muss. Zusätzlich ist die Erhebung einer Notdienstgebühr von 50 Euro vorgesehen", erklärt Christina Schulz. Dieser erhöhte Gebührensatz gilt allerdings nicht für Behandlungen zu regulären Sprechzeiten.

Trotzdem herrscht bei vielen Tierbesitzern schon jetzt Katerstimmung. Denn viele Menschen haben arbeitsbedingt schlichtweg nicht die Zeit, die regulären Sprechzeiten nutzen zu können und müssen dadurch automatisch einen Abend- oder Wochenendtermin wählen. Und genau dann würden ab 1. Januar die zusätzlichen Notdienst-Gebühren greifen. Doch warum wurden diese überhaupt notwendig? Schulz: "Tierärztliche Fachverbände, unter anderem die Bundestierärztekammer, haben darauf hingewiesen, dass die Notdienstversorgung von Tieren erheblich gefährdet ist." Insbesondere Tierkliniken seien dazu verpflichtet, einen Bereitschaftsdienst zur Notfallversorgung von Tieren anzubieten. "Aus finanziellen Gründen mussten einige Einrichtungen bereits auf ihren Status als Tierklinik verzichten", berichtet Christina Schulz. Eben weil man einen solchen Rund-um-die-Uhr-Dienst finanziell nicht mehr stemmen kann.

"Kastration kein Fall für den Notdienst"

Die letzte Änderung der GOT gab es zuletzt im Jahr 2017 - nach neun Jahren. Damals wurden die einfachen Gebührensätze um pauschal zwölf Prozent und die Gebühren für die Beratung von Nutztierhaltern um pauschal 30 Prozent angehoben. Schulz: "Wie in den Jahren zuvor wurde damit aber nicht einmal ein Ausgleich der Inflation vorgenommen, geschweige denn der noch erheblich stärker gestiegenen Praxis- und Lohnkosten." Aus diesem Grund habe die Bundestierärztekammer im Nachgang immer wieder entsprechende Anpassungen gefordert.

Es scheint also mitnichten so zu sein, dass lediglich den Tierärzten und deren Personal die neue Gebührenordnung zu Gute kommt. "Der flächendeckende Notdienst stellt einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz dar und muss zwingend aufrechterhalten bleiben. Dafür ist ein enormer Personalbestand erforderlich", erklärt Christina Schulz. Verbesserte Einnahmen im Notdienst seien daher unerlässlich. Ein Blick auf aktuelle Zahlen verdeutlicht das. Bundesweit gibt es nur noch 216 tierärztliche Kliniken, davon 123 für Kleintiere. Lediglich in diesen Kliniken wird ein 24-stündiger Bereitschaftsdienst angeboten. Dem gegenüber steht die stetig steigende Zahl an gehaltenen Hunden und Katzen.

Hinsichtlich der GOT kursieren im Netz bereits einige abschreckende Rechenbeispiele, die zweifelsfrei polarisieren. So heißt es zum Beispiel, dass die Kastration eines Katers im Notdienst nunmehr bis zu 496 Euro kosten kann, anstatt 109 Euro zur normalen Sprechzeit. Das wirkt auf den ersten Blick horrend. Doch Schulz beschwichtigt: "Eine Kastration ist normalerweise kein Fall für den Notfalldienst, sondern ein planbarer Eingriff, der während der Praxisöffnungszeiten durchgeführt werden kann." Insofern würden die neuen Gebühren in derartigen Fällen ohnehin entfallen. Christina Schulz weist an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit längerem bestehen und die nicht lebensbedrohlich sind, nicht um Notfälle handelt.