3G-Regel
Das gilt ab Samstag im Landkreis Landshut
26. August 2021, 15:50 Uhr aktualisiert am 7. April 2023, 18:28 Uhr
Nachdem die "3G-Regel" bereits seit Montag in der Stadt Landshut gilt, wird sie auch ab Samstag, 28. August, im Gebiet des Landkreises Landshut in Kraft treten. Mit dem am Donnerstag vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Wert von 52,7 liegt Indikator, der die Zahl an Neuinfektionen in Relation zur Einwohnerzahl setzt, das dritte Mal in Folge über 35.
Nach Maßgaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums sind daraufhin am übernächsten Tag - in diesem Fall Samstag - gesonderte Maßnahmen zu ergreifen. Ab diesem Zeitpunkt wird in Innenbereichen überwiegend die 3G-Regel zum Tragen kommen. Folglich haben nur Getestete, vollständig Geimpfte (14 Tage nach abschließender Impfung) und Genesene (mit PCR-Test, mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist) Zutritt zu bestimmten Leistungen im Innenbereich.
Der Test-, Impf- und Genesenen-Nachweis ist demnach ab Samstag bei folgenden Einrichtungen unbedingte Zutrittsvoraussetzung:
- bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass (z. B. Geburtstagsfeiern, Hochzeiten etc.) in geschlossenen Räumen
- für die Innengastronomie (inklusive Kontaktdatenerfassung)
- für Sport in Innenräumen und Kultur-Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern und Kinos (sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden)
- für Angebote in geschlossenen Räumen von Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Saunen, Spielhallen und Wettannahmestellen
- sowie bei körpernahen Dienstleistungen (beispielsweise Friseure und Nagelstudios)
- Auch Besucher von Krankenhäusern müssen einen Testnachweis vorlegen.
- Für Übernachtungsgäste von Beherbergungsbetrieben müssen nicht nur bei der Ankunft, sondern auch alle weiteren 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen, ausgenommen sie geimpft oder genesen.
Für Besucher und Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen bleibt es bei einem inzidenzunabhängigen Testerfordernis.
Laut Bayerischem Gesundheitsministerium sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden, von der 3G-Regel ausgenommen. Diese Ausnahme gilt auch in den Sommerferien.
Als Testnachweise werden ein PoC-Antigen-Schnelltest, der vor höchstens 24 Stunden bzw. ein labordiagnostischer PCR-Test, vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden ist, anerkannt. Auch ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest ist möglich, sofern der jeweilige Betreiber der dies anbietet.
Eine Übersicht über Schnelltest-Stationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Landshut (www.landkreis-landshut.de à Informationen zum Corona-Virus (blaue Spalte) à Corona à Schnelltests).
Impfbus unterwegs
Auch das Impfzentrum bietet weiterhin wohnortnahe Impfmöglichkeiten gegen das Corona-Virus an: Am Samstag wird der Impfbus zwischen 7 und 14 Uhr am Flohmarkt Ergolding Halt machen; auch am Wochenmarkt in Vilsbiburg wird an diesem Samstag wieder der Impfbus der Firma Dräxlmaier (in Kooperation mit dem Impfzentrum) den Bürgern Impfungen anbieten.
Neben dem Impfstoff der Firma BioNTech (zugelassen ab 12 Jahren) wird auch das Präparat von Johnson & Johnson angeboten, das dank nur einmaliger Behandlung bereits nach zwei Wochen Schutz bietet.
Der Impfbetrieb am Impfzentrum in Kumhausen läuft weiterhin Sonntag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr fort - eine Voranmeldung ist nicht nötig. Impfwillige können einfach vorbeikommen - lediglich Personalausweis und Impfpass müssen mitgebracht werden.