Alte und neue Regeln
2G? 3G? 3G plus? Was jetzt in Landshut gilt
8. Oktober 2021, 6:00 Uhr aktualisiert am 8. Oktober 2021, 6:00 Uhr
Seit Mittwoch gilt in Bayern eine neue Corona-Verordnung. In allen Bereichen, in denen bisher die 3G-Regel galt, können Veranstalter oder Betreiber freiwillig nur Geimpfte und Genesene (2G) sowie auch Getestete mit einem negativen PCR-Test (3G plus) zulassen. Wo 2G beziehungsweise 3G plus gilt, entfallen Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Abstandsgebot. Voraussetzung sind jedoch strikte Einlasskontrollen. Kleinkinder und Schüler, die im Schulbetrieb ohnehin regelmäßig getestet werden, haben auch bei Veranstaltungen Zutritt, in denen die 3G-plus-Regel gilt.
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