Am 18. April vor Verwaltungsgerichtshof

Landkreis Deggendorf klagt in zweiter Instanz gegen den Freistaat


In zweiter Instanz verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München am 18. April über eine Klage des Landkreises Deggendorf gegen den Freistaat Bayern. Konkret geht es um die Kostenübernahme für den Einbau einer automatischen Eingangstür am Robert-Koch-Gymnasium in Deggendorf.

In zweiter Instanz verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München am 18. April über eine Klage des Landkreises Deggendorf gegen den Freistaat Bayern. Konkret geht es um die Kostenübernahme für den Einbau einer automatischen Eingangstür am Robert-Koch-Gymnasium in Deggendorf.

Wer zahlt für den barrierefreien Zugang zum Robert-Koch-Gymnasium in Deggendorf?  Der Landkreis Deggendorf klagt in diesem Zusammenhang in zweiter Instanz gegen den Freistaat Bayern. Am kommenden Dienstag, 18. April, findet die Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München statt.

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