Geimpfte, Gastro, Tourismus

Diese Corona-Lockerungen leitet Bayern ab Montag ein


In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen dann die Außengastronomie - und zwar bis 22.00 Uhr -, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen (Symbolbild).

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen dann die Außengastronomie - und zwar bis 22.00 Uhr -, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen (Symbolbild).

Von dpa

Nach monatelangen strikten Corona-Beschränkungen leitet Bayern ab kommenden Montag reihenweise Lockerungen ein.

Ab 6. Mai: Geimpfte werden gleichgestellt

Bayern wird bereits von diesem Donnerstag an vollständig gegen Covid-19 geimpfte Menschen mit negativ Getesteten gleichstellen und ihnen weitere Lockerungen zuerkennen. Unter anderem sollen Menschen mit vollständiger Corona-Impfung - also in der Regel zwei verabreichten Impfdosen - von der Testpflicht und von den Ausgangsbeschränkungen befreit werden. Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakten werden sie nicht mitgezählt.

Ab 10. Mai: Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen ab kommenden Montag, 10. Mai, die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Das hat das bayerische Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anschließend sagte. Die Außengastronomie muss dann um 22.00 Uhr schließen. Es gelten dabei bereits bekannte Auflagen wie Hygienekonzepte, Masken- und Testpflicht sowie die Notwendigkeit einer Terminbuchung. Bei einer stabilen und sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz könnten die Landkreise und kreisfreien Städte einen entsprechenden Antrag beim Gesundheitsministerium stellen, sagte Söder. Im Kabinettsbeschluss heißt es dazu weiter, das Ministerium werde gebeten, "das hierfür nötige Einvernehmen zu erteilen".

Ab 10. Mai: Neuer Corona-Grenzwert für Grundschulen

Grundschulen dürfen ab Montag, 10. Mai bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Wechselunterricht in allen Klassen anbieten. Ausnahmen gelten weiterhin unter anderem für Abschlussklassen und Viertklässler, die auch bei höheren Zahlen Wechselunterricht haben.

Ab 21. Mai: Tourismus wieder möglich

Urlaub in Bayern soll zu Beginn der Pfingstferien am 21. Mai in Regionen mit niedrigen Corona-Infektionszahlen wieder möglich sein. In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen dürfen.

Ab 7. Juni: Neuer Corona-Grenzwert für weiterführende Schulen

An den weiterführenden Schulen in Bayern bleibt es bis zu den Pfingstferien beim bisherigen strikteren Grenzwert für Distanzunterricht. Erst nach den Pfingstferien - ab dem 7. Juni - soll auch dort der Grenzwert 165 gelten, wie in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Ausnahmen gelten weiterhin unter anderem für Abschlussklassen und Viertklässler, die auch bei höheren Zahlen Wechselunterricht haben.