Corona-Beratungen

Das hat das bayerische Kabinett beschlossen


Das bayerische Kabinett hat am Dienstag über die Corona-Lage beraten. (Symbolbild)

Das bayerische Kabinett hat am Dienstag über die Corona-Lage beraten. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Das bayerische Kabinett hat am Dienstag erneut über die aktuelle Corona-Lage beraten. Zur Diskussion stand vor allem die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie.

Im Freistaat bleibt es dabei, dass Geimpfte und Genesene ohne zusätzlichen Test beziehungsweise ohne Auffrischungsimpfung in Restaurants gehen dürfen. Es gilt also weiterhin die 2G-Regel und nicht 2G plus, wie Bund und Länder vergangenen Freitag mehrheitlich vereinbart hatten. Die bayerische Corona-Verordnung - dort ist für Gaststätten 2G vorgeschrieben - werde ohne besondere inhaltliche Änderungen verlängert, teile Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München mit. Jedenfalls "Stand heute" bleibe man in der Gastronomie bei der 2G-Regel.

Bayern weicht hier neben Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland von der Bund-Länder-Linie ab. Dafür bleiben - anders als in anderen Ländern - in Bayern Kneipen, Bars und Discos weiter ganz geschlossen.

2G-Nachweisbefreiung für Schüler

Schülerinnen und Schüler im Alter von über 14 Jahren, die in der Schule regelmäßig auf eine Corona-Infektion getestet werden, bleiben in Bayern auch weiter von der Nachweispflicht bei 2G-Regelungen befreit. Das beschloss die bayerische Staatsregierung am Dienstag in München.

Die Ausnahme gelte in Hotels und in der Gastronomie, aber auch bei sportlichen, musikalischen oder schauspielerischen Betätigungen, sagte der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann, am Dienstag in München. Schülerinnen und Schüler im Alter von unter 14 Jahren sind ohnehin von der Nachweispflicht befreit.

Booster-Impfung gilt in Bayern für 2G plus künftig sofort

Für Menschen mit Corona-Auffrischungsimpfung entfällt die zusätzliche Testpflicht in 2G-plus-Bereichen künftig unmittelbar nach der Booster-Impfung und nicht erst nach zwei Wochen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Zudem gibt es eine entsprechende Erleichterung für Menschen mit vollständiger Grundimmunisierung, die anschließend eine Corona-Infektion überstanden haben, also für Menschen mit einem sogenannten Impfdurchbruch. Auch für diese entfällt in 2G-plus-Bereichen (etwa Theatern, Kinos) die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Tests.

Kabinett beschließt Verkürzung von Corona-Quarantäne und -Isolation

Bayern setzt die von Bund und Ländern vereinbarte Verkürzung von Corona-Quarantäne und -Isolation um: Künftig beträgt die Dauer der Isolation für Infizierte und der Quarantäne für enge Kontaktpersonen in der Regel zehn Tage. Bereits nach sieben Tagen ist eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich - wobei man nach einer Infektion zusätzlich mindestens 48 Stunden symptomfrei sein muss. Die verkürzten Fristen treten noch am Dienstag in Kraft, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte.

Für Beschäftigte etwa in Kliniken und Altenheimen ist zur Beendigung von Quarantäne und Isolation ein PCR-Test verpflichtend, oder es müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorgelegt werden. Schülerinnen und Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich künftig bereits nach fünf Tagen freitesten, per PCR- oder Antigen-Schnelltest.

Die Regeln für Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind, werden geändert, sobald der Bund dafür nötige Rechtsänderungen umgesetzt hat. Herrmann nannte dafür voraussichtlich Freitag oder Samstag. Diese müssen dann gar nicht mehr in Quarantäne. Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person eine Quarantäne von 14 Tagen, ohne die Chance zum Freitesten.

Die Pressekonferenz im Video

Um13 Uhr fand in München eine Pressekonferenz statt, bei der sich Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU), Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) zu den Ergebnissen der Beratungen äußerten.

Söder vorab gegen 2Gplus in Gastronomie

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits zuvor angedeutet, dass Bayern bei der bisherigen 2G-Regel bleiben könne. Der Freistaat sei bei 2G plus in der Gastronomie "sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch". Bayern und Sachsen-Anhalt waren bei diesem Punkt am Freitag aus der gemeinsamen Bund-Länder-Linie ausgeschert und hatten jeweils eine Protokollerklärung abgegeben. Söder verwies etwa darauf, dass Bayern in weiten Bereichen bereits schärfere Regelungen habe. So sind etwa Kneipen und Discos anders als in anderen Ländern ganz geschlossen.

Grüne und SPD fordern allerdings die Umsetzung von 2G plus auch in der Gastronomie. Es sei unverständlich, warum im Wirtshaus ohne Maske und mit Vollbesetzung andere Regeln gelten sollten als etwa in Theatern, sagte Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze.