Experten erklären
Vermieter dürfen Warmwasser-Zufuhr nicht einfach kappen
24. Juli 2022, 17:31 Uhr aktualisiert am 24. Juli 2022, 17:31 Uhr
Der größte Immobilienkonzern der Republik drosselt nachts die Heizleistung, eine weitere Wohnungsgenossenschaft in Magdeburg beschränkt in den Nachtstunden das Warmwasser. Auch in Landshut hört man von Vermietern, die ankündigen, ihren Mietern Warmwasser nur noch von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr zur Verfügung stellen wollen - aus "Energiespargründen", wie es heißt. Doch das ist rein rechtlich nicht erlaubt, sagen Oliver Wunsch, zweiter Vorsitzender des Mietervereins und Anwalt für Mietrecht, und Rechtsanwalt Stefan Strasser, Vorsitzender von Haus und Grund Landshut.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat