Fragen und Antworten
Was Sie über den Zensus 2022 wissen müssen
17. Mai 2022, 10:38 Uhr aktualisiert am 17. Mai 2022, 10:41 Uhr
Das Wort "Zensus" fällt dieser Tage immer öfter - gemeint ist damit die Volkszählung, die heuer zum ersten Mal seit 2011 wieder stattfindet. Über 10 Millionen zufällig ausgewählte Menschen müssen dafür seit 15. Mai Rede und Antwort stehen. Wer die Befragung verweigert, dem droht eine Strafe.
Der Zensus findet turnusmäßig alle zehn Jahre statt und ist mit großem Aufwand verbunden. Rund zehn Prozent der deutschen Bevölkerung werden dabei zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Vereinfacht gesagt sollen durch die so erhobenen Daten demografische Informationen gesammelt und aktualisiert werden - beispielsweise Bevölkerungs-, Wohnungs- und Arbeitszahlen. Diese Daten dienen wiederum bei vielen politischen Entscheidungen als wichtige Planungsgrundlage. Deswegen ist die Teilnahme am Zensus auch verpflichtend. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Zensus 2022 und erklären, worauf zur Befragung ausgewählte Personen achten müssen.
Mehr zum Thema: Befragungen für Zensus haben begonnen
Was ist der Zensus?
Der Zensus besteht aus zwei großen Bereichen: Einer Volkszählung und einer Gebäude- und Wohnungszählung. Bei der Volkszählung dienen die amtlichen Melderegister als Basis. Dadurch müssen nicht alle Menschen persönlich befragt werden, wie es bei einer klassischen Volkszählung der Fall wäre. Ergänzt werden diese Daten aber mit einer Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis. Per Zufallsverfahren werden dafür rund zehn Prozent der deutschen Haushalte ausgewählt. Das entspricht etwa 10,2 Millionen Bürgern. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden alle 23 Millionen Hausbesitzer befragt. Bayernweit sind dafür ab dem 16. Mai bis zu 20.000 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Einsatz.
Warum brauchen wir den Zensus eigentlich?
Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf demografischen Daten. Der Zensus dient dazu, diese Daten zu erfassen und aktuell zu halten. Die Ergebnisse der Zählung kommen etwa bei Planungen für Wohnungen, Verkehrsnetze und Bildungseinrichtungen zum Tragen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und der Länderfinanzausgleich erfolgen auf Basis der beim Zensus gesammelten Zahlen. Veröffentlicht werden die Ergebnisse des diesjährigen Zensus voraussichtlich im November 2023.
Woher weiß ich, dass ich für den Zensus ausgewählt wurde?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die für den Zensus 2022 ausgewählt wurden, erhalten einen Brief, in dem sie darüber informiert werden. Wenn Sie keinen Brief erhalten, müssen Sie nicht aktiv werden.
Ich wurde ausgewählt. Was muss ich jetzt tun?
Das hängt davon ab, für welche Zählung Sie ausgewählt wurden. Bei der Gebäude und Wohnungszählung erhalten Sie per Post den Link zu einem Online-Fragebogen. Diesen müssen Sie dann ausfüllen. Die Fragen drehen sich hauptsächlich um die Art, Größe und das Alter des jeweiligen Gebäudes. Sie können auch vorab online unter diesem Link eingesehen werden: https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/_inhalt.html Sollten Sie keinen Internetanschluss besitzen, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Wenn Sie nicht innerhalb der Frist antworten, erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben, dem auch ein Papierfragebogen beiliegt. Diesen können Sie dann ausfüllen und zurückschicken.
Wie funktioniert die Bevölkerungszählung?
Die Bevölkerungszählung ist etwas aufwendiger. Hier kommen Fragen zur eigenen Person, dem Bildungsgrad und dem Erwerbsstatus hinzu. Die Daten werden in einem Online-Fragebogen und einem kurzen persönlichen Gespräch erhoben. In diesem Fall erhalten Sie einen Brief mit einem Terminvorschlag. Wenn Sie zu dem genannten Termin keine Zeit haben, können Sie einen neuen vereinbaren. Die Befragung selbst dauert nur etwa fünf bis zehn Minuten und kann auch an der Haustür erledigt werden. Wenn Sie nicht wollen, müssen Sie die Interviewer nicht ins Haus lassen. Die Interviewer müssen sich außerdem mit einem offiziellen Ausweis für Erhebungsbeauftragte ausweisen können. Alle Befragungen erfolgen nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. In Ausnahmefällen kann die Befragung auch am Telefon erfolgen.
Das Landesamt für Statistik warnt in diesem Zusammenhang vor Trittbrettfahrern: Die offiziellen Erhebungsbeauftragten dürfen nicht nach Einkommen, Religion, Bankdaten, Ausweisen, Passwörtern, Unterschriften oder Impfstatus fragen. Zudem kennen sie nicht Ihre Telefonnummer oder Email-Adresse. Wenn Befragte angerufen werden, dann nur als Rückruf auf einen Anruf bei den zuständigen Stellen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Erhebungsbeauftragter oder sein Ausweis echt sind, können Sie die zuständige Erhebungsstelle, eine örtliche Polizeidienststelle oder das Bayerische Landesamt für Statistik kontaktieren.
Was werde ich beim Zensus gefragt?
Gefragt wird im Kurzinterview mit dem Erhebungsbeauftragten an der Haustür zum Beispiel nach Namen, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Rund die Hälfte der Haushalte ist zusätzlich für den erweiterten Fragebogen ausgewählt, in dem es unter anderem um Bildungsstand und Erwerbstätigkeit geht. Diese Fragen können Sie auch online beantworten, der Erhebungsbeauftragte übergibt ihnen dafür die Zugangsdaten - Sie können diesen Fragebogen aber auch mit ihm zusammen direkt am Tablet beantworten, wenn Sie dies möchten. Wer auf Papier nicht verzichten kann, dem kann später auch ein Papierfragebogen per Post zugestellt werden.
Weil die Qualität der Ergebnisse überprüft werden muss, werden nach Abschluss des Zensus rund vier Prozent oder etwa 9.000 der Befragten in Bayern für eine sogenannte Wiederholungsbefragung ausgewählt. Diese müssen erneut ein Kurzinterview mit einem Erhebungsbeauftragten des Landesamts für Statistik mitmachen.
Muss ich die gestellten Fragen beantworten?
Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend. Dies gilt sowohl für das Kurzinterview als auch für den erweiterten Fragebogen und für die Wiederholungsbefragung. Wer nicht auf das Anschreiben reagiert, wird einmal freundlich erinnert. Danach folgen eine Mahnung und schließlich ein Zwangsgeld. Das Bundesstatistikgesetz sieht für das Verweigern der Auskünfte Geldstrafen bis zu 5.000 Euro vor. Die tatsächliche Höhe hängt aber von mehreren Faktoren ab.
Was passiert mit meinen Daten?
Im Netz wird bisweilen behauptet, die beim Zensus erhobenen Daten würden an Meldeämter oder die Polizei übermittelt, um zum Beispiel Steuersündern auf die Spur zu kommen. Das ist nicht der Fall und wäre auch gesetzlich untersagt. Die Online-Datenübermittlung erfolgt stets verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Für die Auswertung werden sie anonymisiert. Das gleiche gilt für die persönlichen Befragungen, die Interviewer unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Besonders sensible Daten wie etwa das monatliche Einkommen, der Impfstatus oder Kontoinformationen werden nicht abgefragt.