Gesetze und Regelungen

Das ändert sich für Verbraucher im April 2022


Lohnerhöhungen, neue Corona-Regeln, höhere Umzugspauschale: Diese und weitere Regelungen ändern sich im April.

Lohnerhöhungen, neue Corona-Regeln, höhere Umzugspauschale: Diese und weitere Regelungen ändern sich im April.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Auch im April kommen auf Verbraucher wieder einige gesetzliche Neuerungen zu. Hier finden Sie die wichtigsten im Überblick.

Lohn in Pflege, Zeitarbeit und für Beamte steigt

Am 1. April tritt eine Steigerung der Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in Kraft: Demnach erhalten Hilfskräfte pro Stunde dann bereits 55 Cent mehr (12,55 Euro), qualifizierte Hilfskräfte 70 Cent mehr (13,20 Euro), und für Pflegefachkräfte ist eine Mindestlohnerhöhung um 40 Cent auf 15,40 pro Stunde vorgesehen. Der Mindestlohn für Leiharbeiter steigt zum 1. April ebenfalls. Sie erhalten dann 10,88 Euro in der Stunde statt bisher 10,45 Euro. Damit liegt er über dem allgemein gültigen Mindestlohn in Deutschland. Wer im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen arbeitet, der erhält zum 1. April 1,8 Prozent mehr Lohn. Auszubildende bekommen 25 Euro mehr im Monat.

Lockerungen der Corona-Regeln

Ab 3. April laufen auch in Bayern die allermeisten Corona-Beschränkungen aus - und das trotz landesweit immer noch hoher Infektionszahlen. Dementsprechend gibt es ab Sonntag in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens keine 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen mehr. Auch die FFP2-Maskenpflicht beschränkt sich künftig nur noch auf den öffentlichen Nahverkehr, Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte und ähnlichen "vulnerablen Einrichtungen".

Was ab Sonntag in Bayern gilt, können Sie auch hier nachlesen: Kabinett lässt Corona-Regeln in Bayern auslaufen

Höhere Umzugspauschale

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann dabei auch steuerlich profitieren. Die Kosten für den Umzug können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, solange der Arbeitgeber nicht die Ausgaben übernimmt. Dabei kann der Arbeitnehmer entweder die tatsächlichen Kosten absetzen oder die Umzugspauschale zusammen mit den Kosten verrechnen. Ab 1. April erhöht das Bundesfinanzministerium die Pauschale. Singles erhalten dann statt 870 Euro pauschal 886 Euro. Wer verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt, bekommt zusammen 1.476 statt bislang 1.450 Euro. Für weitere Angehörige oder Kinder gibt es mit 590 Euro zehn Euro mehr.

DHL-Kunden müssen App nutzen

Ab 1. April müssen Kunden ihre DHL-App "Post&DHL" nutzen, wenn sie ihre Bestellungen von der Packstation abholen wollen. Bisher verschickte das Unternehmen noch Codes per Mail, mit denen man zusammen mit einer Kundenkarte die Bestellungen abholen konnte. Damit wird die Kundenkarte wohl bald der Vergangenheit angehören. Die Kunden müssen sich der DHL zufolge künftig registrieren. In ihrer App sehen sie dann alle Informationen zu ihren Paketen sowie die Abholcodes. Doch es gibt eine Ausnahme: Pakete, die nicht an die Packstation direkt adressiert werden, sondern dorthin umgeleitet werden, können mit einer Benachrichtigungskarte abgeholt werden.

Kapitalpuffer für Immobilienkredite

Für Banken gilt ab 1. April ein zusätzlicher Kapitalpuffer, mit dem Wohnimmobilien-Kredite abgesichert werden müssen. Damit werden Darlehen zusätzlich zu den ohnehin gestiegenen Zinsen tendenziell teurer.

Osterferien

Millionen Schulkinder dürfen im April Osterferien machen. Wie üblich haben die Bundesländer dabei unterschiedliche Starttermine: Den Anfang machen die Nordländer Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am 4. April. Zuletzt zieht Sachsen nach, hier sind die Schulen erst ab Karfreitag geschlossen (15. April). In Bayern beginnen die Osterferien am 11. April. Sie dauern bis 23. April.