Inzidenz fünf Tage unter 50

Was ab Donnerstag im Landkreis Straubing-Bogen gilt


Zahlreiche weitere Lockerungsschritte im Landkreis Straubing-Bogen: In Freibädern, wie hier in Schwarzach, ist künftig beim Besuch beispielsweise kein Testnachweis mehr nötig.

Zahlreiche weitere Lockerungsschritte im Landkreis Straubing-Bogen: In Freibädern, wie hier in Schwarzach, ist künftig beim Besuch beispielsweise kein Testnachweis mehr nötig.

Von Redaktion idowa

Der Landkreis Straubing-Bogen macht den nächsten Schritt hin zu mehr Normalität: Weil der 7-Tages-Inzidenzwert in den fünf Tagen seit 1. Juni stabil unter dem wichtigen Grenzwert von 50 lag, sind ab Donnerstag, den 3. Juni, weitere Öffnungsschritte möglich. Eine Übersicht.

Das Landratsamt Straubing-Bogen konnte am Mittwoch in einer Pressemitteilung vermelden, dass die vom RKI veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz am 1. Juni seit fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten war. Damit sind ab 0 Uhr am Donnerstag weitere Erleichterungen möglich - zum einen jene, die nach der amtlich bestätigten Unterschreitung am siebten Tag automatisch anlaufen und auch jene, für die das Einvernehmen des Staatsministeriums nötig ist. Dieses wurde bereits erteilt.

Folgende Änderungen gibt es nun:

  • In der Außengastronomie ist keine verpflichtende Terminbuchung und auch kein Testnachweis mehr erforderlich. Testnachweise bei touristischen Übernachtungsangeboten bleiben allerdings bestehen.
  • Im Einzelhandel müssen ebenfalls keine Termine mehr im Voraus gebucht werden.
  • In Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und bei erlaubten kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 festen Sitzplätzen sind keine Testnachweise mehr nötig.
  • In Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ist ein Besuch nun auch ohne Termin möglich.
  • Beim Sport ist sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich ebenfalls kein Testnachweis mehr notwendig. Dies gilt auch für Fitnessstudios und für die maximal derzeit zulässigen 250 Zuschauer unter freiem Himmel. Die Pflicht zur Terminbuchung bei Fitnessstudios bleibt allerdings, im Innenbereich ist zudem weiterhin nur kontaktfreier Sport möglich.
  • Für verschiedene touristische Angebote wie beispielsweise Fluss- und Seenschifffahrt, Reisebusverkehr, Stadt- oder Naturführungen im Freien entfällt ebenfalls der Testnachweis. Gleiches gilt für die Außenbereiche von medizinischen Thermen.
  • In Freibädern müssen weiterhin vor dem Besuch Termine gebucht werden, allerdings wird auch hier kein Corona-Test mehr benötigt.
  • An den Schulen findet zumindest in den Grundschulen Präsenzunterricht auch ohne Mindestabstand statt. In allen anderen Schulformen ebenfalls, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann - ansonsten gilt weiterhin Wechselunterricht.
  • Kindertageseinrichtungen und Kindergärten gehen in den vollen Regelbetrieb über
  • Die bisher gültigen Kontaktbeschränkungen gelten auch weiterhin.

Wie das Landratsamt weiter erklärt, gehen diese Erleichterungen auf die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zurück, die in der derzeitigen Fassung bis 6. Juni gilt. Weitere Erleichterungen ab 7. Juni seien demnach nicht ausgeschlossen, beispielsweise könne voraussichtlich ab 7. Juni in allen Schularten Präsenzunterricht unabhängig vom Mindestabstand stattfinden.

Für die jeweiligen Bereiche, in denen dies vorgeschrieben ist, müssen angemessene Schutz- und Hygienekonzepte erstellt werden. Die entsprechenden Rahmenkonzepte, die von den zuständigen Staatsministerien bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt sind, sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu beachten und einzuhalten. Unter den hier hinterlegten Links sind die Rahmenkonzepte für Kinos, Gastronomie, kulturelle Veranstaltungen, Laienmusik und Amateurtheater, Freibäder und Kultureinrichtungen, Beherbergung, Tourismus und Sport nachzulesen.