Neue Gesetze und Regelungen

Das ändert sich für Verbraucher ab 2020


Für die Verbraucher ändert sich 2020 wieder einiges.

Für die Verbraucher ändert sich 2020 wieder einiges.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

2020 gibt es wieder neue Gesetze und Regeln, auf die sich Verbraucher größtenteils schon ab dem Jahreswechsel einstellen müssen. idowa hat die Änderungen in einem Überblick zusammengefasst.

1. Job und Geld

Mindestlohn

Ab 1. Januar 2020 steigt der gesetzliche Mindeslohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Auch ein Mindestlohn für Azubis soll dann gelten, dieser liegt bei 515 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr. In den Folgejahren solle sich die Mindestausbildungsvergütung weiter erhöhen - im Jahr 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro.

Lesen Sie hierzu: "Azubi-Mindestlohn soll bei 515 Euro im Monat liegen"

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Ab 1. Januar 2020 gibt es für diejenigen mehr Geld, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Die Bundesregierung hebt die Regelsätze um 1,9 Prozent. Der Regelsatz für Alleinstehende mit Hartz IV steigt zum 1. Januar um 8 auf 432 Euro. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz demnach um 7 auf 389 Euro.

Lesen Sie hierzu: "Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher steigen"

Betriebsrente

Wer eine Betriebsrente erhält, muss darauf unter Umständen Krankenkassenbeiträge zahlen. Ab 2020 fallen die Beiträge nur auf die Summe an, die über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro liegt - und nicht mehr auf die gesamte Rente. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Wohngeld

Ab 2020 haben mehr Menschen erstmals einen Anspruch auf Wohngeld - Schätzungen der Verbraucherzentrale NRW zufolge betrifft dies etwa 180.000 Haushalte. Wohngeld bekommen Mieter mit geringem Einkommen sowie selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe des Wohngeldes hängt unter anderem vom Einkommen, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.

Starke-Familien-Gesetz

Der Bundesrat hat ein Gesetz für höhere Sozialleistungen an Kinder und damit zur stärkeren Unterstützung einkommensschwacher Familien verabschiedet. Die Länderkammer stimmte nach einigen Änderungen am Freitag der von der Bundesregierung eingebrachten Initiative zu. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits verabschiedet. Das Gesetz, das von der Bundesregierung Starke-Familien-Gesetz genannt wird, sieht unter anderem vor, dass der Kinderzuschlag auf bis zu 185 Euro im Monat steigt. Außerdem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen. Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder zugunsten der Familien. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung hat der Bundestag gestrichen, um insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern besser zu erreichen. Damit hat er eine Forderung des Bundesrates aufgegriffen. Das Gesetz soll nun stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.

Lesen Sie hierzu "Mehr Leistungen für Kinder aus einkommensschwachen Familien"

Lotto

Das Lottospielen wird teurer: Ab Herbst 2020 soll der Preis beim klassischen "6 aus 49" für ein Tippfeld von 1 Euro auf 1,20 Euro steigen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus sicherer Quelle erfahren hat. Weitere Änderung: Der Jackpot soll nicht mehr nach der 13. Ziehung automatisch ausgeschüttet werden, sondern erst wenn die Grenze von 45 Millionen Euro erreicht ist.Die staatlichen Aufsichtsbehörden müssen den Plänen noch zustimmen.

Lesen Sie hierzu: "Lotto wird teurer"

2. Steuern

Grundfreibetrag

Ledige haben ab dem 1. Januar 2020 bei der Einkommensteuer einen höheren Grundfreibetrag. Bis zu 9.408 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei. Das sind 240 Euro mehr als 2019, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Für Verheiratete steigt der Betrag auf 18.816 Euro.

Kinderfreibetrag

Auch der Kinderfreibetrag steigt auf 5.172 Euro. 2019 lag er noch bei 4.980 Euro. Eltern können diesen Freibetrag statt des Kindergelds erhalten. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Einkommensteuer automatisch, welche Vergünstigung sich für Eltern mehr auszahlen. Das Kindergeld soll erst 2021 erneut steigen.

Sachbezüge

Grundsätzlich können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Sachbezüge bis zu einem Wert von 44 Euro pro Monat kostenlos oder vergünstigt gewähren, ohne dass darauf Steuern anfallen. Ab dem 1. Januar 2020 fallen jedoch unter anderem zweckgebundene Geldleistungen weg. Auch nachträgliche Kostenerstattungen etwa für eine Tankquittung sind dann laut Bund der Steuerzahler nicht mehr steuerfrei.

Ausnahme: Fahrtkosten auf Dienstreisen dürfen Arbeitgeber weiterhin steuerfrei erstatten. Und auch für aufladbare Geschenkkarten fallen keine Steuern an, wenn der Chef diese zusätzlich zum normalen Arbeitslohn ausgibt. Voraussetzung ist: Der Beschenkte kann mit dem Gutschein und der Geldkarte nur Waren oder Dienstleistungen kaufen.

Gebäudesanierung

Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Auch über dieses Vorhaben berät derzeit der Vermittlungsausschuss.

Verpflegungspauschale

Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen auswärts tätig sind, können sich ab 2020 über eine höhere Verpflegungspauschale freuen. Dauert die Abwesenheit mehr als acht Stunden, gibt es nun 14 Euro statt bisher 12 Euro. Ist der Beschäftigte den ganzen Tag, also 24 Stunden, unterwegs, gilt die neue Pauschale von 28 Euro. Bei mehrtägigen Reisen steigt die Pauschale für den An- und Abreisetag um zwei Euro auf 14 Euro.

Der Arbeitgeber kann diese Beträge steuerfrei ersetzen. Oder der Arbeitnehmer macht die Pauschale in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend - so kann er das zu versteuernde Einkommen senken. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Umzugspauschale

Ab dem 1. März 2020 können Ledige, die aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln, pauschal 820 Euro absetzen - etwa für Schönheitsreparaturen in der vorherigen Wohnung. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können dann 1.639 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zusätzlich können sie etwa Kosten für den Makler oder den Transport der Möbel absetzen - wenn diese einzeln belegbar sind.

Werkswohnungen

Wer von seinem Arbeitgeber eine günstige Wohnung gestellt bekommt, profitiert von diesem geldwerten Vorteil. Ab Januar 2020 gilt laut Verbraucherzentrale NRW ein Bewertungsabschlag: Arbeitnehmer müssen den Vorteil dann nicht versteuern, wenn die Miete mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt. Bislang mussten sie die Differenz zur ortsüblichen Miete voll versteuern.

Freiwillige Steuererklärung

Nicht jeder ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben - es lohnt sich aber für viele. Freiwillig ist dies nach Angaben des Bunds der Steuerzahler für Menschen mit geringen Einkünften: etwa für Ledige, die 2020 einen Arbeitslohn von bis zu 11.900 Euro erzielen. Für Verheiratete steigt der Wert um 550 Euro auf 22.600 Euro.

Altersvorsorge

Wer für das Alter vorsorgt, kann bis zu 90 Prozent dieser Aufwendungen absetzen - nach Angaben des Bunds der Steuerzahler berücksichtigt der Fiskus ab 2020 bei Alleinstehenden bis zu 22.541 Euro. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können dann zusammen 45.082 Euro steuerlich geltend machen. Der Fiskus zieht bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, von den Aufwendungen den steuerfreien Arbeitgeberanteil ab.

Unterhalt

Wer seinem Ex-Partner Unterhalt zahlt, kann diesen Betrag unter Umständen steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung ist, dass der Empfänger zustimmt und erklärt, diese Zahlungen selbst zu versteuern. Die Zustimmung gilt grundsätzlich dauerhaft und kann nur für die Zukunft entzogen werden, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Stichtag für Änderungen für das Jahr 2020 ist der 31. Dezember 2019. Unterhaltsempfänger richten ihren Widerruf an das eigene Finanzamt und informieren ihren Ex-Partner darüber, so Rauhöft. "Ein Widerruf sollte jedoch nie voreilig erfolgen." Er empfiehlt, stets durchrechnen zu lassen, ob die Änderung bezogen auf die Steuerbelastung von beiden günstiger ist. Damit der Zahlende den Unterhalt steuerlich als Sonderausgaben abziehen kann, muss der Empfänger die sogenannte Anlage U unterschreiben. Er erklärt damit auch, dass er diese Zahlungen in seiner Einkommensteuererklärung angeben und versteuern wird. Den finanziellen Nachteil aus der Versteuerung muss der Unterhaltsleistende ausgleichen. Hakt es beispielsweise dabei, können Ex-Partner überlegen, ihre Zustimmung zu widerrufen.

3. Gesundheit

Facharzttermin

Gesetzlich Krankenversicherte sollen ab 2020 einfacher einen Termin bei einem Facharzt bekommen.

Gesundheits-Apps

Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

Masern-Impfpflicht

Zum besseren Schutz vor Masern hat der Bundestag ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld.

Patienten

Bei akuten Gesundheitsproblemen und der Suche nach Arztterminen können Kassenpatienten ab 1. Januar zum Telefon greifen: Die bisher außerhalb der Praxiszeiten zu nutzende Nummer 116 117 startet als Rund-um-die-Uhr-Service. Patienten sollen eine erste Einschätzung bekommen, wie dringlich sie behandelt werden müssen - und in eine Praxis oder eine Klinik weitergelotst werden. Verzahnt werden soll dies mit bestehenden Servicestellen, die freie Termine vermitteln.

Hebammen-Ausbildung

Hebammen erlernen ihren Beruf in Zukunft im Rahmen eines Hochschulstudiums. Die Ausbildung besteht ab 2020 aus einem drei- bis vierjährigen Bachelor-Studium mit hohem Praxisanteil und einer staatlichen Abschlussprüfung.

Tierarztkosten

Ab 1. Januar 2020 müssen sich Tierhalter beim Tierarztbesuch auf höhere Kosten einstellen - allerdings nur bei Notfällen. Der Grund: die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Lesen Sie hierzu: "Höhere Tierarztkosten: Das kommt 2020 auf Tierbesitzer zu"

4. Verkehr

CO2-Regulierung

Für neu zugelassene Autos liegt ab 2020 der CO2-Grenzwert bei maximal 95 Gramm CO2/km.

Bußgeldkatalog

Verkehrssünder müssen sich auf härtere Strafen einstellen, wenn sie Rettungsgassen nutzen oder falsch parken und halten. Die Bundesregierung beschloss einen entsprechenden Vorschlag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Demnach steigen die Geldbußen für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer und in zweiter Reihe - dafür sollen künftig bis zu 100 Euro fällig werden.

Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, etwas kaputtgeht oder jemand länger als eine Stunde im verbotenen Bereich parkt, soll auch ein Punkt im Fahreignungsregister möglich sein - meist sagt man "Punkt in Flensburg". Wenn Autofahrer unerlaubt durch eine Rettungsgasse fahren, soll das künftig genauso verfolgt und bestraft werden, wie wenn sie keine solche Gasse bilden. Es drohen dann Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Lesen Sie hierzu: "Kabinett: Höhere Geldbußen für Verkehrssünder"

Kfz-Versicherung

Für rund neun Millionen Autofahrer gibt es laut den Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft neue Regionalklassen bei der Kfz-Versicherung. An einer Regionalklasse erkennt man die Schadensbilanz einer Region. Gibt es in einer Region zu viele Unfälle, werden dort Autofahrer in eine teure Regionalklasse eingestuft. 5,1 Millionen Autofahrer werden in eine günstigere Regionalklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft, der Rest in eine teuere. 2,8 Millionen Kaskoversicherte kommen in eine günstigere Regionalklasse, der Rest in eine teuere.

Bahntickets

Durch das neue Klimapaket soll das Bahnfahren 2020 günstiger werden. Eine Zehn-Prozent-Senkung für alle Fahrten mit ICE oder Intercity soll ab Januar gelten. Doch dafür muss die Mehrwertsteuer auf Bahntickets soll von 19 auf 7 Prozent sinken, wie es die Bundesregierung in ihrem Klimapaket angekündigt hat. Bei einem Tarif will die Bahn darauf nicht warten. Sie senkt ihren Super-Sparpreis. Statt bei 19 Euro beginnt der Preis für das Ticket vom Neujahr an bei 17,90 Euro.

Lesen Sie hierzu: "Bahn-Supersparpreis sinkt 2020"

Flugtickets

Die Steuern auf Flugtickets dürften zum April 2020 steigen. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines dürften diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise aufschlagen.

5. Konsum

Bon-Pflicht

Trotz der Kritik von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Umweltverbänden müssen sich Händler und Konsumenten zu Jahresbeginn auf die Bonpflicht einstellen. Es bleibe dabei, dass zum 1. Januar diese Belegpflicht in Kraft treten wird, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.

Lesen Sie hierzu: "Kassengesetz verunsichert: Mit Bon-Pflicht verzettelt?"

Plastiktüten-Verbot

Die Bundesregierung hat ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht, das 2020 gelten soll. Das Bundeskabinett verabschiedete den Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, in dem es um die typischen Tüten, die man im Supermarkt oder anderen Geschäften beim Bezahlen bekommt und die in aller Regel inzwischen etwas kosten - nicht um Müllbeutel oder andere, die nicht zur Verpackung gedacht sind. "Plastiktüten sind der Inbegriff von Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und sie oft nur wenige Minuten genutzt", sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Auch sogenannte bio-basierte und bio-abbaubare Tüten sollen verboten werden. Ausgenommen sind aber die besonders dünnen Tütchen etwa für Obst und Gemüse sowie stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern. Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Bundestag sich mit dem Gesetz befassen. Wenn es Bundestag und Bundesrat passiert hat, soll es noch eine rund sechsmonatige Übergangsfrist für die Tüten geben, um Restbestände in den Läden abzubauen.

Niedrigere Steuern auf Tampons und E-Paper

Für Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden soll künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (7 statt 19 Prozent) verlangt werden. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken.

6. Medien

WhatsApp

Der Messenger-Dienst WhatsApp unterstützt immer weniger Betriebssysteme. Ab 1. Februar 2020 streicht WhatsApp für die Android-Version 2.3.7 (Gingerbread) und älter sowie für iOS 8 und älter den Support. Der Messenger-Dienst aktualisiert die Support-Liste regelmäßig.

Bei WhatsApp wird es künftig Werbung geben. Angekündigt war es zwar schon 2019, 2020 soll es nun definitiv soweit sein. Die Werbung soll in der Status-Funktion integriert werden.

Facebook

Seit September können Nutzer im Alter über 18 Jahren in den USA auf Facebook ein separates Dating-Profil anlegen. In Deutschland soll es Anfang 2020 soweit sein. Für die Funktion ist keine eigenständige App notwendig, der Service wird in die bestehende App integriert.

Lesen Sie hierzu: "Facebook startet Partnersuche"