Neues Jahr, neue Gesetze

Das ändert sich 2021 für Verbraucher


Für die Verbraucher ändert sich 2021 wieder einiges.

Für die Verbraucher ändert sich 2021 wieder einiges.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

2021 gibt es wieder neue Gesetze und Regelungen, auf die sich Verbraucher größtenteils schon ab dem Jahreswechsel einstellen müssen. idowa hat die Änderungen in einem Überblick zusammengefasst.

Job und Geld

Mehr Kindergeld und höherer Freibetrag für Kinder

Familien dürfen sich freuen. Ab Januar gibt es 15 Euro mehr Kindergeld, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern monatlich dann 219 Euro statt bisher 204 Euro, für das dritte gibt es 225 Euro. Ab dem vierten Kind werden es 250 Euro sein. Der Kinderfreibetrag steigt von 7.812 Euro auf 8.388 Euro (je Kiind für beide Elternteile). Alleinerziehenden steht ein zusätzlicher Freibetrag von 240 Euro pro Kind zu, wenn sie einen Antrag stellen.

Mehr Geld für Alleinerziehende

Alleinerziehende können 2021 von einem höheren Steuerfreibetrag ausgehen. Der Betrag steigt pro Jahr von 1.908 auf 4.008 Euro. Den Freibetrag bekommt ein Vater oder eine Mutter nur, wenn sie mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das ein Kindergeldanspruch besteht und wenn keine Haushaltsgemeinschaft mit einem anderen Erwachsenen besteht.

Altersvorsorgeaufwendungen

Ab 1. Januar können Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich besser abgesetzt werden, wie der Bund der Steuerzahler mitteilt. Zu den Aufwendungen gehören zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt ein Höchstbetrag von 25.787 Euro, 2020 waren es 25.046 Euro.

Versicherungspflichtgrenze

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab 1. Januar die Beitragsbemessungsgrenze von 56.250 Euro auf 58.050 Euro, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilt. Für diese 150 Euro mehr an monatlichem Verdienst werden nun noch Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse erhoben. Jährlich liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 64.350 Euro. Das heißt, dass Beschäftigte bis zu dieser Grenze gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Grundsicherung

Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro. Im nächsten Schritt steigt der Mindestlohn zum 1. Juli auf 9,60 Euro.

Minijobs

Am 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn vom 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobber, die zum Beispiel in Privathaushalten als Gärtner oder Haushaltshilfe tätig sind. Sie sollten prüfen, ob sie ihre Beschäftigungszeiten anpassen sollten, rät der Bund der Steuerzahler. Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen. Wer den Mindestlohn erhält, sollte nun mit dem Arbeitgeber zum Jahreswechsel die monatliche Arbeitszeit überprüfen und eventuell die Stundenanzahl verringern. Anderenfalls bringt der höhere Mindestlohn womöglich den Minijobber-Status in Gefahr.

Grundrente

Rund 1,3 Millionen mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen. Ihre Lebensleistung soll anerkannt, der Gang zum Sozialamt erspart werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen.

Lebensversicherung

Verbraucher können Lebensversicherungen künftig besser vergleichen. Versicherungsunternehmen müssen die sogenannten Effektivkosten ab Januar nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit können Kunden leichter erfassen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung auswirken.

Beitragsbemessungsgrenzen

In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Westen bis zu einem monatlichen Einkommen von 7.100 Euro (bisher 6.900 Euro) Beiträge fällig werden, in Ostdeutschland bis 6.700 Euro (bisher 6.450 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4.837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4.687,50 Euro.

Steuern

Solidaritätszuschlag fällt weg

Ab 1. Januar gibt es laut Bundesfinanzministerium keinen Solidaritätszuschlag mehr, wenn das Einkommen bei Alleinstehenden unter 73.000 Euro und bei Ehepaaren unter 151.000 Euro liegt. Darüber freuen können sich rund 90 Prozent der Steuerzahler.

Mehrwertsteuer wieder 19 Prozent

Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz der unsicheren Zeit weiter Geld ausgeben und die Konjunktur stützen.

Höhere Unterhaltskosten absetzbar

Unterhaltskosten für eine unterhaltsberechtigte Person können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dem Steuerzahlerbund zufolge sind 2021 maximal 9.744 Euro zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherung abziehbar. Maximal können 92 Prozent abgesetzt werden. Für Alleinstehende bedeutet das, dass sie 23.724 Euro steuerlich gelten machen können. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner können 47.448 Euro steuerlich geltend machen.

Anstieg der Pendlerpauschale

Wer als Arbeitnehmer einen längeren Fahrweg hat, wird 2021 steuerlich entlastet. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pendlerpauschale auf 35 Cent pro Entfernungskilometer. Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei 30 Cent pro Kilometer. Geringverdiener, die keine Lohn- oder Einkommensteuern zahlen, können eine Mobilitätsprämie beantragen.

Homeoffice-Pauschale

Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die Bundesregierung auf eine Homeoffice-Pauschale geeinigt. In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer dann 5 Euro pro Tag - maximal 600 Euro pro Jahr - pauschal von der Steuer absetzen, wenn sie an diesem Tag nicht im Büro gearbeitet haben. Bundestag und Bundesrat müssen über das Gesetz noch abstimmen. Um das auch gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, ist es hilfreich, eine Bestätigung vom Arbeitgeber zu haben, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Allerdings gibt es die Pauschale nach den bisherigen Planungen nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro jährlich. Die Ausgaben mindern dann die Steuerlast aber, wenn sie gemeinsam mit weiteren Werbungskosten, wie zum Beispiel Schreibtisch, Drucker oder Bürostuhl den Werbungskostenpauschbetrag überschreiten.

Gesundheit

Pflegepauschbeträge

Wer einen hilfsbedürftigen Angehörigen ohne Bezahlung zu Hause pflegt, kann bei der Steuer einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit. Setze das Finanzamt hierfür bisher pauschal 924 Euro an, wird dieser Betrag auf 1.800 Euro aufgehoben. Während bislang der Pflegepauschbetrag nur bei Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4 oder 5) anerkannt wurde, wird 2021 ein Pflegepauschbetrag von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro für die Pflegegrade 2 und 3 eingeführt.

Behindertenpauschbeträge

Der Behindertenpauschbetrag steigt ab 1. Januar. Abhängig vom jeweiligen Grad der Behinderung wird der Pauschbetrag laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zwischen 384 und 2840 Euro liegen. Bisher waren es zwischen 310 und 1.420 Euro. Zudem wird der erhöhte Behindertenpauschbetrag auf 7.400 Euro (bisher: 3.700 Euro) angehoben. Den Betrag erhalten blinde Menschen sowie Menschen, die als hilflos gelten (mit einem Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis oder mit einer festgestellten Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5).

Elektronische Patientenakte

Ab 1. Januar sollen allen Versicherten Elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist zum Start eine etwas "abgespeckte" Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022.

Digitale Krankmeldung

Wer sich bisher vom Arzt krankschreiben lässt, bekommt mehrere Bescheinigungen. Eine muss an den Arbeitgeber geschickt werden, eine an die Krankenkasse, eine ist für die persönlichen Akten bestimmt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits eine Neuregelung auf den Weg gebracht, wonach die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ab dem Jahr 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz informiert die Kasse in einem nächsten Schritt den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit - die bisherigen "gelben Scheine" sollen wegfallen.

Verwaltung

Personalausweis

Für einen neuen Personalausweis werden statt 28,80 Euro ab Jahresbeginn 37,00 Euro fällig - zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig.

Verkehr

Änderung der Einstufung in der Typklasse der Kfz-Haftpflicht

Für rund jeden vierten Autobesitzer in Deutschland ändert sich die Einstufung in der Typklasse der Kfz-Haftpflicht. Rund 6,1 Millionen Versicherte (15 Prozent) rutschen im Vorjahresvergleich in eine höhere Klasse, rund 4,6 Millionen (11 Prozent) kommen in eine niedrigere (11 Prozent). Das teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach der jährlichen Neuberechnung mit. Für fast drei Viertel (74 Prozent) der Versicherten ändert sich nichts, rund 30,6 Millionen Autobesitzer behalten ihre Typklasse. Die unverbindliche Typklasse ist eines von vielen Merkmalen, aus denen sich ein Versicherungsbeitrag zusammensetzt. Auch der Wohnsitz etwa ist relevant und spiegelt sich in den Regionalklassen wider.

Praktische Fahrprüfung wird digitaler

Laut TÜV Süd tritt ab 1. Januar die Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung in Kraft. Diese Prüfung beinhaltet einen neuen digitalisierten Fahraufgabenkatalog. Dadurch sollen Fahrschüler mehr Transparenz bekommen. Die praktische Prüfung dauert zwar zehn Minuten länger, dafür bekommen Fahrschüler gleich nach der Prüfung eine Prüfungsdokumentation, die sich via QR-Code auf ein Smartphone laden lässt.

Umwelt

CO2-Preis

Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zunächst 25 Euro zahlen. Nach und nach wird es mehr - wie es in der zweiten Hälfte der 20er-Jahre weitergeht, ist noch offen. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben, laut Bundesregierung steigt der Literpreis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Mit dem Geld sollen die Bürger anderswo entlastet und Klimaschutz-Maßnahmen finanziert werden.

CO2-Komponente beim Wohngeld

Damit Menschen mit geringen Einkommen durch die CO2-Bepreisung nicht belastet werden, gibt es ab Januar die sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld. Die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes.

Einweg-Plastik-Verbot

Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen - nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.

Wohnen

Maklerkosten

Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises. Ab dem 23. Dezember muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.

Wohnungsbauprämie

Bausparer bekommen ab dem kommenden Jahr eine höhere Wohnungsbauprämie. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. Ab 2021 erhalten Singles auf Einzahlungen von maximal 700 Euro pro Jahr eine maximale Prämie von 70 Euro. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf für den Anspruch nicht höher sein als 35.000 Euro. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Werte.

Bislang erhielten Bausparer auf Sparbeiträge von höchstens 512 Euro (Singles) oder 1.024 Euro (Verheiratete) rund 45 Euro beziehungsweise rund 90 Euro. Die Einkommensgrenzen lagen bei 25.600 Euro (Singles) beziehungsweise 51.200 Euro (Verheiratete). Um die staatliche Förderung optimal nutzen zu können, sollten Bausparende jetzt ihre Verträge prüfen und gegebenenfalls auf die neuen Förderungshöhen anpassen lassen, raten die Verbraucherschützer.

Verlängerung der Frist für Baukindergeld

Familien, die bis zum 31. März 2021 eine Immobilie kaufen - egal, ob ein neues oder altes Haus - oder für ihr Grundstück eine Baugenehmigung erhalten, können vom Baukindergeld profitieren. Entscheidend ist das Datum des notariellen Kaufvertrages oder bei noch zu errichtenden Häusern das Datum der Baugenehmigung.

Die Eile beim Kaufvertrag oder dem Bauantrag kann sich lohnen, denn für jedes im Haushalt gemeldete minderjährige Kind können Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr über zehn Jahre und somit insgesamt 12.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen mit einem Kind nicht mehr als 90.000 Euro beträgt. Für jedes weitere Kind dürfen 15.000 Euro hinzukommen.

Weniger Feinstaub bei Kaminöfen

Ab Januar 2021 gelten strengere Feinstaubregeln. Bis dahin müssen alte Öfen ausgetauscht oder umgerüstet werden. Betroffen von den Maßnahmen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden und deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter überschreiten. Diese Anlagen müssen eine verschließbare Tür haben. Das bedeutet: Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüstet werden. Offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind hingegen ausgenommen. Das gilt ebenfalls für historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen.

Medien

Verbot von Upskirting

Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt kann ab dem neuen Jahr mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.