Neues Jahr, neue Gesetze
Das ändert sich 2023 für Verbraucher
12. Dezember 2022, 16:50 Uhr aktualisiert am 13. Dezember 2022, 14:01 Uhr
In ihrem ersten Jahr hat die Ampel-Koalition einige Reformen auf den Weg gebracht, die 2023 greifen. Aus Hartz IV wird das Bürgergeld, die Rente steigt, und ein beliebtes Ticket kehrt (verteuert) zurück. Zahlreiche Änderungen kommen auf die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr zu. Ein Überblick:
Strom- und Gaspreisbremsen
Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
Bürgergeld
Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.
49-Euro-Ticket
Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt sind März oder April im Gespräch.
Kindergeld
Das Kindergeld soll zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind steigen. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.
Rentenerhöhung
Rentnerinnen und Rentner können im kommenden Jahr voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr.
Steigende Krankenkassenbeiträge
Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge - momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent - um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.
Wohngeld
Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600 000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.
Einkommensteuer
Der steuerliche Grundfreibetrag - also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss - steigt um 561 Euro auf 10 908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58 597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62 810 Euro fällig.
Energiepauschale für Studierende
Studierende und Fachschüler sollen eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres.
Förderung von E-Autos
Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr. Zudem sinken die Prämien für reine Stromfahrzeuge. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
Klimaabgabe fürs Heizen
Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.
Frist für Grundsteuererklärung
Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.
Höhere Homeoffice-Pauschale
Künftig können statt 600 bis zu 1000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitgeber sind von 2023 an verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.
Änderungen bei Midi-Jobs
Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Atomausstieg
Mitte April gehen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.
Tabaksteuer
Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.
Steuervergünstigung für Autogas
Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss ab 2023 tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.
Photovoltaikanlagen
Für Besitzer von Solaranlagen gibt es im neuen Jahr Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 greifen bereits.
Lkw-Maut
Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.
Mehrwegpflicht
Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.
Lieferkettengesetz
Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten das Lieferkettengesetz, Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.
Schenkungssteuer
Viele Immobilienwerte steigen durch die Änderungen in den Bewertungsverfahren in Zukunft an. Der Wert einer Immobilie dient als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die damit automatisch mit ansteigt. Weil steuerliche Freibeträge gleichzeitig unverändert bleiben, fällt die Steuerbelastung für Erben und Beschenkte höher aus. Erben und Beschenkte müssen ab 1. Januar 2023 allerdings keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zahlen, wenn die persönlichen Freibeträge auch nach der neuen Bewertung nicht überschritten werden. Außerdem bleibt Betroffenen noch immer die Möglichkeit der Bewertung nach dem unveränderten Vergleichswertverfahren. Hierbei wird der Wert eines Grundstücks aus Verkehrswerten abgeleitet, die örtlich zuständige Gutachterausschüsse aus Verkäufen vergleichbarer Grundstücke ermittelt haben.
Digitale Patientenakte
Das vom Bundesgesundheitsministerium kontrollierte Unternehmen Gematik strebt an, die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten automatisch einrichten zu lassen.Die Akte soll unter anderem Röntgenbilder auf CD, Papierakten und Faxe überflüssig machen. Mediziner, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Hebammen sollen sich mit der digitalen Akte mit wenigen Klicks ein Bild vom Gesundheitszustand ihrer Patienten machen oder eine Krankengeschichte lückenlos einsehen können. Gleichzeitig sollen medizinische Daten in anonymer Form für die Forschung verfügbar gemacht werden. Bislang gilt das "Opt-in"-Verfahren: Das heißt, Patientinnen und Patienten müssen sich selbst darum kümmern, eine ePA zu erhalten. Beim von der Bundesregierung und der Gematik favorisierten "Opt-out"-Verfahren erhält man nur dann keine digitale Patientenakte, wenn man der Einrichtung einer ePA widerspricht.