Beschädigungen
Sturmtief Ylenia wütet - was zahlt die Versicherung?
17. Februar 2022, 9:00 Uhr aktualisiert am 17. Februar 2022, 10:16 Uhr
Das Sturmtief Ylenia wütet in Deutschland und verursacht auch in Bayern viele Sachschäden. Welche Versicherung bei welchem Sachschaden einspringt, erläutern Experten der Versicherung Arag.
Wohngebäudeversicherung
Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert - wenn durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die auf den Eigentümer zukommen, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen.
Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist dabei in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt: In Gebieten, in denen es häufiger stürmt, ist es einfach teurer, sich gegen Sturmschäden zu versichern.
Hausratversicherung
Neben Standardleistungen wie Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt sie auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat mitversichert. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern - einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.
Kaskoversicherungen
Durch die Kaskoversicherungen werden alle Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt den Zeitwert des Wagens - abzüglich der Selbstbeteiligung.
Die Teilkasko kommt allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf. Hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn ein unachtsamer Fahrer auf einen Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.
Schäden durch Bäume
Wiederkehrende Streitpunkte sind umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen: Auch wenn Bäume erst Tage später nach dem Sturm umknicken und dabei Schäden verursachen, muss die Versicherung zahlen. Vorausgesetzt natürlich, das Umknicken ist auf den Sturm zurückzuführen.
In einem konkreten Fall war eine Buche sechs Tage nach einem Orkan mit Windstärke acht auf ein Nachbarhaus gefallen. Die Hausratversicherung des Geschädigten regulierte den Schaden zwar sofort. Doch als der Besitzer des Baumes seine Versicherung mit der Bitte informierte, den Schaden von knapp 18.000 Euro zu übernehmen, weigerte sich der Versicherer zunächst. Doch ein Sachverständiger stellte fest, dass eindeutig der Sturm die Ursache für das Umstürzen des Baumes war. Also musste die Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen.
Das ist wichtig im Schadensfall
Schäden sollten so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Um größeres Unheil zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur aber Fotos von der Schadensstelle gemacht werden. Ein Sturm liegt aus Versicherungssicht ab Windstärke acht vor, das entspricht Windgeschwindigkeiten von mehr als 62 Stundenkilometern.