Polizei und Justiz erklären

Mörder-Flucht in Regensburg wäre zu verhindern gewesen


Polizei und Justiz haben nun Erkenntnisse, wie es zur Flucht des verurteilten Mörders aus dem Regensburger Amtsgericht kommen konnte.

Polizei und Justiz haben nun Erkenntnisse, wie es zur Flucht des verurteilten Mörders aus dem Regensburger Amtsgericht kommen konnte.

Von Redaktion idowa

Anfang Januar flüchtete ein verurteilter Mörder aus dem Amtsgericht in Regensburg. Zwar wurde der Mann wenige Tage später in Frankreich verhaftet, doch zeigt eine Untersuchung nun, dass zuvor Versäumnisse der Polizei eine Flucht erst möglich machten.

Das geht aus der gemeinsamen Presseerklärung der Polizeipräsidien Unterfranken und Oberpfalz sowie des Amtsgerichts Regensburg hervor. Darin heißt es, dass Einigkeit in der Feststellung bestehe, dass eine "der Polizei obliegende Fesselung des Angeklagten nach Verlassen des Sitzungssaals und eine lückenlose Überwachung des zu öffnenden Fensters in dem zur Flucht genutzten Anwaltszimmer, die Flucht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte." Der Angeklagte durfte im Gerichtssaal die Handfesseln abnehmen, um mitzuschreiben. Als er später mit seinem Anwalt in einen Besprechungsraum ging, wurden diese nicht mehr angelegt. Dort flüchtete der 40-Jährige durch ein Fenster.

Auch im Bezug auf den Besprechungsraum und das Fenster äußern sich Justiz und Polizei nun nach einer gemeinsamen Besprechung: So war der betreffende Anwaltszimmer nicht gesichert. Es diene laut gemeinsamer Erklärung den Rechtsanwälten - insbesondere auswärtigen Rechtsanwälten - als Aufenthaltsort für Sitzungspausen. "Für Besprechungen mit inhaftierten Angeklagten ist der nicht überwachte Raum nicht konzipiert", so das Schreiben weiter. Nach eingehender Prüfung seien derzeit bauliche Maßnahmen am Amtsgericht Regensburg nicht vorgesehen.

Mangelnde Kenntnisse der Vorführbeamten

Als klares Versäumnis benennt die Erklärung den Umgang mit dem Fenster, durch das der verurteilte Mörder entwichen war: "Auch wurde das Entweichen durch die mangelnden Kenntnisse der Vorführbeamten zu baulichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten begünstigt." Das werde künftig eine intensivere Zusammenarbeit zwischen ortsfremden Polizeikräften und örtlichem Sicherheitspersonal zur Folge haben.

Weiter werde intensiv geprüft, ob der 40-Jährige seine Flucht geplant habe oder ob er dabei Helfer hatte. Zudem habe man die Einsatzkräfte in diesem Aufgabenfeld insbesondere im Hinblick auf eine "konsequentere und stringentere Umsetzung der Vorgaben zur Fesselung" sensibilisiert. Polizei und Justiz prüfen den Fall auch deshalb so intensiv, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.