Rechtsmittel angekündigt
Behörde weiter für Wolfsabschuss
25. Januar 2022, 18:28 Uhr aktualisiert am 3. April 2023, 10:03 Uhr
Der Rechtsstreit um die Abschussgenehmigung für einen Wolf im südöstlichen Oberbayern geht in die nächste Runde.
Die Regierung von Oberbayern will das Tier weiter schießen lassen und hat Rechtsmittel gegen den gerichtlichen Stopp ihrer entsprechenden Allgemeinverfügung angekündigt. Die Behörde sei weiter der Auffassung, dass die Entnahme des Wolfes - so das Amtsdeutsch - zum Schutz vor Gefahren für Menschen erforderlich sei, hieß es in einer Mitteilung am Dienstagabend.
Die Regierung von Oberbayern hatte vor gut einer Woche per Allgemeinverfügung den Abschuss des männliche Wolfs mit dem Gen-Code GW2425m zugelassen, da eine Gefährdung von Menschen nicht ausgeschlossen sei. Dagegen hatten der Bund Naturschutz (BN) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) Eilanträge beim Verwaltungsgericht München eingereicht.
Das Gericht entschied, dass der Abschuss voraussichtlich rechtswidrig wäre. Eine Gefahr für Menschen oder die öffentliche Sicherheit, die eine sofortige Tötung des Wolfes erfordere, sei nicht vorhanden, hieß es zur Begründung. Aus keinem der bisher bekannten Vorfälle sei ersichtlich, dass sich der Wolf Menschen in nicht arttypischer Weise genähert hätte. Zudem gebe es seit dem 19. Dezember keine Erkenntnisse über den Verbleib des Wolfes.
Die Regierung von Oberbayern hält hingegen die vom Verwaltungsgericht vorrangig geforderten Maßnahmen wie eine Besenderung und Vergrämung des Tieres für nicht praktikabel, um das Problem zeitgerecht zu lösen. Sie habe deshalb die Landesanwaltschaft Bayern - als Vertretung des Freistaats - gebeten, Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen.
Der Wolf hatte in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land vom 13. bis 19. Dezember 2021 mehrfach in der Nähe von Siedlungen Tiere gerissen. Seitdem fehlt von ihm jede Spur.
Wölfe sind streng geschützt. Zuletzt war in Bayern ein Wolf 1882 im Fichtelgebirge getötet worden.