Beschluss der Stadt Landshut

Versammlungen nur noch an festen Orten zulässig


In Landshut sind öffentliche Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel künftig aus Infektionsschutzgründen nur noch ortsfest zulässig. Die "Spaziergänge" sind damit nicht mehr gestattet.

In Landshut sind öffentliche Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel künftig aus Infektionsschutzgründen nur noch ortsfest zulässig. Die "Spaziergänge" sind damit nicht mehr gestattet.

Von Redaktion idowa

Im Gebiet der Stadt Landshut sind öffentliche Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel künftig aus Infektionsschutzgründen nur noch ortsfest zulässig. Das teilt die Stadt Landshut mit.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung, die zum Donnerstag, 23. Dezember, in Kraft tritt, hat Oberbürgermeister Alexander Putz am Mittwoch unterschrieben. Ausnahmen können nur dann erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar erscheint.

Die Versammlungen müssen zudem unter Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Vorgaben mindestens 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin bei der Versammlungsbehörde angezeigt werden. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstage sowie Sonn- und Feiertage außer Betracht.

Die "Ortsfestigkeit" und die damit verbundene bessere Kontrollierbarkeit von öffentlichen Versammlungen dient dem effektiven Infektionsschutz. Generell gelten zudem für alle Teilnehmer von Versammlungen die landesweit verbindlichen Infektionsschutzregeln, die im Freien insbesondere die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen vorsehen.