Teils schon ab dem ersten Euro

Einfluss der EZB: Negativzinsen auch für Privatanleger


Bisher waren Kleinanleger normalerweise vor negativen Zinsen sicher. Das könnte sich jetzt ändern. (Symbolbild)

Bisher waren Kleinanleger normalerweise vor negativen Zinsen sicher. Das könnte sich jetzt ändern. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Negativzinsen müssen seit einigen Monaten auch Privatkunden bei manchen Banken zahlen. Bislang sollten sie nur auf große Summen oberhalb festgelegter Freibeträge anfallen, laut einer Stichprobe des Vergleichsportals Verivox gibt es inzwischen aber auch den Fall, dass bereits ab dem ersten Euro ein sogenanntes Verwahrentgelt fällig wird.

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Ein solches Entgelt in Höhe von 0,5 Prozent berechnet die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck für neu eröffnete Tagesgeldkonten seit dem 1. Oktober 2019. Vorstand Robert Fedinger begründete die Entscheidung mit den Strafzinsen in Höhe von 0,5 Prozent, die Geschäftsbanken im Euroraum zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Andere Kunden des Instituts seien von der Regelung bislang ausgenommen. "Wir wollen unsere langjährigen Kunden schützen, solange dies möglich ist."

"Der Kunde zahlt die Negativzinsen der EZB"

Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern kritisierte die Praxis, Privatkunden Verwahrentgelte zu berechnen: "Letztendlich zahlt der Kunde die Negativzinsen der EZB." Auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sieht Sparer als "die Leidtragenden der Negativzinsen". Ob und in welchem Umfang Banken Verwahrentgelte oder Negativzinsen erheben, sei die Entscheidung der einzelnen Institute.

Zahlreiche Banken erheben mittlerweile Negativzinsen auf Privatkunden-Konten. Teilweise zählen dazu auch ebenfalls als Verwahrentgelt bezeichnete Gebühren auf das normalerweise kostenlose Tagesgeldkonto. Verivox wertet die online zugänglichen Konditionen von rund 800 Banken und Sparkassen aus.