Weiter kein Spielbetrieb
Mögliche Klage: Der BFV befragt die Amateurvereine
2. September 2020, 10:52 Uhr aktualisiert am 2. September 2020, 10:52 Uhr
Weil weiter kein Spielbetrieb möglich ist, stimmt der Bayerische Fußball-Verband (BFV) das weitere Vorgehen mit seinen Vereinen ab. Auch eine mögliche Klage steht im Raum.
In der Debatte um eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs bei den Amateuren schließt der Bayerische Fußball-Verband (BFV) eine Klage gegen die Bayerische Staatsregierung nicht aus. Es gehe nicht um eine "Sonderrolle für den Fußball, sondern um gleiches Recht für alle", beteuerte BFV-Präsident Rainer Koch am Mittwoch. "Worin sich aber ein Konzert- oder Gottesdienstbesucher von einem Sportplatz-Zuschauer unterscheidet, wissen wir nicht und deshalb sagen uns unsere Fachanwälte, dass eine Klage gegen die Ungleichbehandlung des Amateurfußballs durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gute Erfolgsaussichten hätte."
Der Bayerische Fußball-Verband hat vom Land keine Rückmeldung erhalten, ob der Wettkampf-Spielbetrieb ab dem 19. September wieder aufgenommen werden darf. "Es ist für die meisten nicht nachvollziehbar, dass wir aktuell den Spielbetrieb nicht starten können, obwohl die Staatsregierung es längst wieder erlaubt, beispielsweise Konzerte oder Gottesdienste unter freiem Himmel zu veranstalten und dabei sogar bis zu 400 Zuschauer zugelassen sind", erklärte Koch weiter.
Der Gang vors Gericht sei "immer nur das letzte Mittel, das heißt, wir wollen weiterhin im Gespräch mit der Staatsregierung bleiben und hoffen weiterhin auf eine schnelle Lösung für den Amateurfußball in unserem Sinne", erläuterte Koch.
In einer Online-Umfrage unter den rund 4500 Mitgliedsvereinen will der BFV nun erfahren, wie mit dem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie untersagten Wettkampfspielbetrieb verfahren werden soll. Dabei geht es auch darum, ob der BFV für seine mehr als 1,6 Millionen Mitglieder juristisch aktiv werden soll.
Folgende drei Fragen werden in der Online-Umfrage zur Abstimmung gestellt:
- Halten Sie diese Entscheidung der Staatsregierung, Wettkampfspiele im bayerischen Amateurfußball nach wie vor nicht zu erlauben und auch keine Zuschauer in begrenztem Umfang zuzulassen, für richtig?
- Wollen Sie, dass der Wettkampfspielbetrieb im Jahr 2020 baldmöglichst wieder aufgenommen wird und der BFV sich dafür einsetzt?
- Soll der BFV rechtlich gegen das Verbot des Wettkampfspielbetriebs im Amateurfußball vorgehen und gegebenenfalls gerichtlich Gleichbehandlung mit Freiluft-Kulturveranstaltungen analog § 21 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltend machen?