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Beim ESC soll es Fairplay-Gelöbnis geben


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Teilnehmende sollen Fairplay-Gelöbnis abgeben

Von dpa

Nach dem von antiisraelischen Protesten überschatteten Eurovision Song Contest (ESC) 2024 in Malmö sollen 2025 in Basel strengere Regeln gelten. Teilnehmende sollen sich ähnlich wie Sportler beim Olympischen Eid zu fairem Verhalten verpflichten, sagt der Vorsitzende des ESC-Aufsichtsrats, Bakel Walden, der Deutschen Presse-Agentur.

Das ESC-Finale findet am 17. Mai in der St. Jakobshalle in Basel statt. 2024 hatte Nemo aus der Schweiz gewonnen.

Negatives Verhalten werde nicht geduldet, bei Verstößen gebe es Verwarnungen oder Zugangsbeschränkungen. "Es gibt Bereiche, wo Meinungsfreiheit Grenzen hat, insbesondere, wenn sie andere Leute betrifft", sagt Walden und zieht einen weiteren Vergleich zu Olympischen Spielen: Beim ESC herrsche Neutralität. Wenn Teilnehmende ihre Überzeugungen zur Schau stellten, "die einen auf der einen Seite, die anderen auf der anderen Seite, dann wird der ESC in drei bis fünf Jahren einfach nicht mehr funktionieren", sagte er.

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Bakel Walden, Aufsichtsratschef des Eurovision Song Contest (ESC).

Die Stimmung beim ESC in Malmö war unter anderem von Demonstrationen gegen die Teilnahme Israels getrübt worden - es hatte aber auch Anfeindungen, kritische Gesten und Spitzen aus dem Teilnehmerkreis gegen die israelische Interpretin und ihr Land gegeben.

Als Fehler nennt Walden, der aus Deutschland stammt und früher Medienmanager bei RTL war, dass zu viel Politisierung zugelassen worden sei. "Es gab ganz viele Statements auf der Bühne oder Symbole und Zeichen. Das hat dann ein Stück weit die Situation angeheizt."

In Basel werde es neben der Selbstverpflichtung zum Fairplay einen Verhaltenskodex geben, den der Veranstalter, die Europäische Rundfunkunion EBU jetzt in Genf veröffentlicht hat. Alle, die teilnehmen wollen, müssen dem zustimmen, neben Künstlern und Künstlerinnen auch Delegationsmitglieder und Journalisten. Zudem wird es Rückzugszonen für Sängerinnen und Sänger geben, wo nicht gefilmt werden darf, und es gebe weniger öffentliche Proben, sagte Walden.

Weitere Neuerung ist ein Heft mit Sorgfalts-Verpflichtungen für die Delegationen, etwa in Bezug auf die sozialen Medienauftritte der Künstlerinnen und Künstlern. "Dass man mal schaut, was hat die Person früher gemacht? Vielleicht sind ein paar Tweets von vor fünf oder zehn Jahren nicht so gut gealtert." Das sollte vorher besprochen werden, um im Fall von Nachfragen Antworten zu haben.

Was die Verwarnungen angeht: Es gibt keine "ESC-Polizei", die vor Überwachungskameras sitzt, wie Walden sagt. "Es ist nicht der Anspruch, dass wir alles bis ins Letzte kontrollieren können. Natürlich gucken wir nicht weg. Wenn es Dinge gibt, und die kriegen wird mit, dann wird darauf reagiert."


Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.