Restitution

NS-Raubgut: Kabinett macht Weg frei für Schiedsgericht


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Kulturstaatsministerin Claudia Roth will das Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubgut reformieren. (Archivbild)

Von dpa

Ein neues Schiedsgericht soll aus Sicht von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden die Rückgabe für nationalsozialistisches Raubgut in Deutschland erleichtern. Das Bundeskabinett stimmte einer entsprechenden Reform des Verfahrens zu. Zuletzt hatten Anwälte, Historiker und Erben von Geschädigten die geplanten Neuerungen in einem Brief an Kanzler Olaf Scholz kritisiert.

Den Plänen von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) zufolge soll das neue Schiedsgericht künftig abschließend entscheiden, wenn Rückgaben von NS-Raubgut nach einem Vorverfahren zwischen den Parteien strittig bleiben. Zentral dabei ist die sogenannte geplante "einseitige Anrufbarkeit".

Bisher müssen beide Parteien der Anrufung einer Beratenden Kommission zustimmen, also sowohl die Nachfahren der ehemaligen Besitzer als auch die Museen oder deren Träger. Künftig soll das Schiedsgericht Fälle auch dann behandeln, wenn nur die Nachfahren dies möchten.

Es soll dabei die "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz" ersetzen, die bislang bei Differenzen über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter vermittelt.

Roth sagte laut Mitteilung: "Deutschland wird seiner historischen Verantwortung durch die Reform der Beratenden Kommission besser gerecht."

In dem offenen Brief hatten die Unterzeichner die Bundesregierung dazu aufgerufen, das Vorhaben nicht noch vor den Neuwahlen im Kabinett zu beschließen. Unter anderem wurde kritisiert, dass sich durch das geplante Schiedsverfahrensrecht die Situation der Opfer verschlechtere.


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