Unfälle und Haftungsfragen
Mit Sommerreifen durch den Winter? Das ist dünnes Eis!
24. Januar 2019, 7:00 Uhr aktualisiert am 24. Januar 2019, 17:19 Uhr
Ostbayern bibbert derzeit bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt. Auch auf den Straßen kann es dabei so richtig ungemütlich werden: Glatteis, Schnee, Matsch. Trotzdem gibt es auch bei derart widrigen Bedingungen immer wieder Autofahrer, die fahrlässig mit Sommerreifen ihre Runden drehen - dünnes Eis. Denn das kann nicht nur gefährlich, sondern auch richtig teuer werden.
"Wird schon schiefgehen!" Mit dieser leichtsinnigen Einstellung schwören einige Autofahrer auch bei winterlichen Straßenverhältnissen auf ihre Sommerreifen. Wer braucht schon Winterreifen? Das dachte sich offenbar auch eine 32-jährige Frau, als sie mit ihrem Auto am 18. Januar früh Morgens auf der B20 bei Straubing unterwegs war. Auch sie hatte auf ihrem Wagen noch immer Sommerreifen montiert. Dann folgte die Quittung. Auf Höhe Oberschneiding lag Schneematsch auf der Bundesstraße. Ein Bremsmanöver, und schon ging's dahin. Das Auto der Frau knallte direkt in die Leitplanke. Zwar blieb die 32-Jährige dabei unverletzt, ganz ohne Folgen wird dieser Unfall jedoch nicht für sie bleiben.
Bußgeld und Mithaftung
Bereits der einfache Verstoß gegen die Winterreifenpflicht wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Nach einem Unfall und einer daraus resultierenden Behinderung des Verkehrs droht gar ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Kommt es nachweislich wegen der Benutzung von Sommerreifen zum Unfall, kann dies außerdem zur erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§81 VVG) führen. Auch bei der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Trier (zfs 1987, 162) kommt es zu einer Mithaftung von 20 Prozent, wenn das Fahrzeug trotz Schnee Sommerreifen aufgezogen hatte und durch ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers bei einem Ausweichmanöver ins Schleudern gerät und dabei verunglückt.
Gibt es einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht?
Als Faustregel für die Nutzung von Winterreifen gilt gemeinhin "von O bis O" - von Oktober bis Ostern. Gesetzlich vorgeschrieben ist das allerdings nicht. Tatsächlich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum geknüpft ist. "Winterreifen sollten situativ bei winterlichen Verhältnissen montiert werden", erklärt Bernd Emmrich, Fachreferent Verkehr und Umwelt beim ADAC Südbayern e. V., gegenüber idowa.
Neu ist, dass es seit 1. Januar 2018 nicht mehr ausreicht, wenn Winterreifen mit der M+S-Kennzeichnung versehen sind. Das Gesetz besagt, dass nur noch solche Reifen als wintertauglich gelten, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Der Unterschied: während die Bezeichnung "M+S" keinen einheitlichen Prüfkriterien unterliegt, muss der Reifen beim Alpine-Symbol mit einem standardisierten Modell verglichen werden und einheitliche Prüfverfahren überstehen. Bis zum 30. Sepember 2024 gelten Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung jedoch noch als wintertauglich. Allerdings nur dann, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Dabei handelt es sich um eine Übergangsregelung, damit bis dahin bereits produzierte und gekaufte Reifen noch aufgefahren werden können.
Unfallstatistik in Niederbayern
Immerhin, das Gros der Verkehrsteilnehmer scheint sich des Sicherheitsrisikos auf verschneiten Straßen bewusst zu sein und hält sich an die Winterreifenpflicht. Das geht auch aus den aktuellen Zahlen des Polizeipräsidiums Niederbayern hervor. Demnach gab es in den vergangenen fünf Jahren nur verhältnismäßig wenige Vekehrsordnungswidrigkeitsanzeigen (VOWi-Anzeigen) wegen Fahren bei Glatteis, Schnee oder Reifglätte ohne die dafür vorgeschriebene Bereifung.
Die Zahlen
2014 wurden zwölf Verkehrsordnungwidrigkeiten angezeigt, davon sieben Verkehrsunfälle, 2015 waren es schon 27 Anzeigen, davon neun Verkehrsunfälle. Ein Jahr später erfolgten 19 Anzeigen, davon elf Verkehrsunfälle, 2017 wurden 26 Anzeigen gemacht, darunter zehn Verkehrsunfälle, 2018 13 Anzeigen, davon fünf Verkehrsunfälle. Im laufenden Jahr waren es bis zum 22. Januar sieben Anzeigen, darunter zwei Verkehrsunfälle.