Recht
Achtung bei der Internetnutzung durch Feriengäste
24. August 2017, 12:10 Uhr aktualisiert am 24. August 2017, 12:10 Uhr
Für die Feriengäste natürlich praktisch: in der gemieteten Wohnung gibt es einen Internetanschluss, der genutzt werden darf. Viele verletzen aber durch ihr Surfverhalten das Urheberrecht - oft auch aus Unwissenheit. Das kann Vermieter teuer zu stehen kommen.
Über Plattformen zur Wohnungsvermittlung lassen sich in der Ferienzeit freie Wohnungen und Häuser untervermieten. Nicht selten dürfen die Mieter dabei nicht nur die Wohnung, sondern auch das dort vorhandene Internet während der Mietdauer nutzen, erklären die Fachleute der Verbraucherzentrale Bayern.
Dort melden sich nun vermehrt Verbraucher, die als Anschlussinhaber einige Wochen nach der Untervermietung eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhielten. Verursacht hat diese der Kurzzeitmieter. Oft ist den Vermietern unbekannt, dass die finanziellen Schäden, die in der Abmahnung geltend gemacht werden, meist nicht von der Wohnungsvermittlungsplattform übernommen werden, betonen die Experten.
Auch eine Rechtschutzversicherung deckt diese Fälle in der Regel nicht ab, sodass man auf möglichen Anwaltskosten sitzen bleiben würde, warnen die Fachleute.
"Insbesondere wer an Gäste aus dem Ausland vermietet, sollte diese von vornherein darauf hinweisen, dass in Deutschland über das Internet keine illegalen Dinge geladen werden dürfen", sagt Julia Berger von der Verbraucherzentrale. "Vielen ist die Problematik gar nicht bewusst, da in anderen Ländern diese Rechtsverletzungen in der Praxis oft nicht verfolgt werden".
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, eine Belehrung darüber, dass das Internet nicht für illegale Dinge genutzt werden darf, bereits im Angebot auf der Wohnungsvermittlungsplattform einzubinden.
Betroffene sollten die Abmahnung ernst nehmen und sich beraten lassen. "Nicht selten können die Abmahnungen erfolgreich abgewehrt werden", so Julia Berger. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet eine Online-Beratung zum Urheberrecht unter www.verbraucherzentrale-bayern.de an.