Unfallvideos

Den Unfall selber filmen: Dashcams als Beweismaterial sehr umstritten


Eine kleine, auf dem Armaturenbrett installierte Videokamera filmt am 22.01.2016 das Verkehrsgeschehen in Hannover (Niedersachsen). Der 54. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar befasst sich am 28./29.01.2016 unter anderem auch mit dem Umgang mit Dashcams. Die ständig laufenden Kameras auf den Armaturenbrett von Autos sind umstritten.

Eine kleine, auf dem Armaturenbrett installierte Videokamera filmt am 22.01.2016 das Verkehrsgeschehen in Hannover (Niedersachsen). Der 54. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar befasst sich am 28./29.01.2016 unter anderem auch mit dem Umgang mit Dashcams. Die ständig laufenden Kameras auf den Armaturenbrett von Autos sind umstritten.

Von Monika Müller

Immer mehr Autofahrer nutzen Minikameras, um das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen. Doch Experten streiten darüber, ob die Videos als Beweismittel nach Unfällen zulässig sind. Die Kontroverse beschäftigt jetzt Fachleute beim Deutschen Verkehrsgerichtstag.

Für die Nutzung sogenannter Dashcams in Kraftfahrzeugen fordern Automobilclubs eine klare gesetzliche Regelung. Derzeit sei unklar, ob die Aufzeichnungen dieser Minikameras als Beweismittel nach einem Unfall zulässig sind, bemängelte der ADAC vor Beginn des Verkehrsgerichtstags in Goslar. Immer mehr Autofahrer nutzen die Kameras, um das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) verwies darauf, dass Gerichte dazu bisher sehr unterschiedliche Entscheidungen getroffen haben. Der Auto Club Europa (ACE) schlug den Einsatz verplombter Dashcams vor. Eine Verschlüsselung solle Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass nur Ermittlungsbeamte das Material auswerten können.

Beim 54. Verkehrsgerichtstag, der an diesem Donnerstag im niedersächsischen Goslar offiziell eröffnet wird, beschäftigt sich ein Arbeitskreis mit dem Thema Dashcams. Beim Verkehrsgerichtstag diskutieren Fachleute über aktuelle Fragen des Verkehrs und Verkehrsrechts. Anschließend geben sie dem Gesetzgeber Empfehlungen für Neuregelungen.