Rechtzeitig planen
Feiertage 2016 liegen ungünstig: So machen Sie das Beste daraus
21. Oktober 2015, 8:44 Uhr aktualisiert am 21. Oktober 2015, 8:44 Uhr
Feiertage fallen mal günstig, mal nicht so günstig für Arbeitnehmer. 2016 verspricht da wie dieses Jahr nur eine durchwachsene Bilanz. Man muss schon vorausplanen. Und dann gibt es auch noch einen Arbeitstag mehr.
2016 muss aus Sicht der Arbeitnehmer schon mal mehr gearbeitet werden - denn es ist ein Schaltjahr. Mit Montag, dem 29. Februar zählt das kommende Jahr 366 statt 365 Tage, eine Besonderheit, um alle vier Jahre das Kalenderjahr dem Sonnenkalender anzugleichen. Doch auch sonst ist 2016 nicht besonders arbeitnehmerfreundlich: Wie in diesem Jahr liegen zwei der bundeseinheitlich neun Feiertage, die auf einen Wochentag fallen können, an Wochenenden. Der 1. Mai und der 1. Weihnachtsfeiertag verlieren so ihren Charme als zusätzliche freie Tage. Doch mit ein bisschen Planung lässt sich wenig Urlaub rund um Feiertage zu deutlich mehr Freizeit ausbauen.
JANUAR: Das Neue Jahr geht gut los - der erste Tag des Jahres ist ein Freitag, also gleich ein verlängertes Wochenende. Wer in Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt lebt, sollte sich auch gleich den 4. und 5. Januar freinehmen. Denn Mittwoch, der 6. Januar ist für sie wieder ein Feiertag (Heilige Drei Könige).
FEBRUAR: Der Wintermonat bietet keinen gesetzlichen Feiertag. Doch im Rheinland, in Mainz ebenso wie in Süddeutschland steht für Narren und Jecken mit dem Karneval die fünfte und für sie schönste Jahreszeit an. Das närrische Treiben geht 2016 ungewöhnlich früh los: Von Weiberfastnacht (Donnerstag, den 4. Februar) bis zum Rosenmontag (8. Februar) dauert es. Da nehmen sich viele Betriebe traditionell eine Auszeit. Der Aschermittwoch (10. Februar) läutet die 40-tägige Fastenzeit im christlichen Kirchenkalender ein.
MÄRZ: Dementsprechend fällt das bewegliche Osterfest - die höchsten christlichen Feiertagen in Deutschland - auf Ende März. Dann ruht überall vier Tage lang die Arbeit. Von Karfreitag (25. März) bis Ostermontag (28. März) können die Menschen ausspannen. Wer vorher oder anschließend noch vier Tage Urlaub nimmt, hat gleich zehn Tage im Stück frei.
MAI: Der Frühlingsmonat eignet sich am besten für "Brückenbauer" und "Urlaubstüftler". Der Mai beginnt zwar aus Arbeitnehmersicht mit einem Fehlstart mit dem Tag der Arbeit (1. Mai) auf einem Sonntag. Doch schon vier Tage später bietet sich mit dem Freitag nach Christi Himmelfahrt (5. Mai) als Brückentag ein Vier-Tage-Wochenende. Wer auch den 2. bis 4. Mai frei nimmt, kommt gleich auf sechs Tage Auszeit. Das Pfingstfest folgt am 15. Mai (Pfingstsonntag) und 16. Mai (Pfingstmontag), ein Drei-Tage-Wochenende. Wer den Rest der Woche vier Tage Urlaub einreicht (17. bis 20. Mai), erreicht eine neuntägige Arbeitspause.
Berufstätige in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können zehn Tage später schon wieder ein Brückentag-Wochenende einplanen: Fronleichnam fällt auf Donnerstag, den 26. Mai. Freitag, 27. Mai freinehmen!
AUGUST: Da können sich nur Bayern und Saarländer über ein verlängertes Wochenende freuen - dank Maria Himmelfahrt am Montag, den 15. August.
OKTOBER: Die gesamte Republik kann so ein Drei-Tage-Wochenende am Tag der deutschen Einheit genießen. Der 3. Oktober ist ein Montag. Nur die Ostdeutschen können so auch den Monat beschließen. Auch der Reformationstag (31. Oktober) fällt auf einen Montag. Dieser Feiertag gilt nur in den fünf ostdeutschen Bundesländern.
NOVEMBER: Für Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Saarland und Nordrhein-Westfalen eignet sich der Reformationstag als Brückentag. Denn ihr katholischer Feiertag Allerheiligen (1. November) ist ein Dienstag. Nur die Sachsen begehen den Buß- und Bettag der Evangelischen Kirche am Mittwoch, den 16. November, als Feiertag. Sie könnten aus zwei Urlaubstagen (17. und 18. November) fünf freie Tage machen.
DEZEMBER: Das Weihnachtsfest (25. und 26. Dezember) zeigt sich wie in diesem Jahr für Arbeitnehmer gespalten. Der erste Weihnachtstag (25. Dezember) fällt auf einen Sonntag, der zweite Weihnachtstag (26. Dezember) demnach auf einen Montag. Wer Heiligabend und Silvester frei haben möchte, muss normalerweise einen Urlaubstag nehmen. Doch beide Tage fallen 2016 auf einen Samstag. Wer also durchgehend vom 24. Dezember bis 1. Januar 2017 ausspannen möchte, muss für neun freie Tage nur vier Urlaubstage einplanen.