Brauchtum
Freinacht: Was hat es damit auf sich?
30. April 2018, 10:17 Uhr aktualisiert am 30. April 2018, 10:17 Uhr
In der Nacht vor dem 1. Mai ist die sogenannte Freinacht. In Bayern wird dabei so mancherlei Unfug getrieben. Ausgehängte Türen, Farblinien zwischen den Wohnstätten von heimlichen Pärchen und gestohlene Maibäume sind am 1. Mai oft unliebsame Überraschungen. Doch was hat es mit dem Ursprung des Festes auf sich?
Die Freinacht galt in früheren Zeiten als Beginn des Sommerhalbjahres. So wie bei Sonnwendfeiern üblich gibt es auch zu diesem Termin einen heidnisch-mystischen Hintergrund. Hexen und andere Fabelwesen sollten in der "Walpurgisnacht" ihr Unwesen treiben. Feuer und Lärm waren probate Mittel, um sich vor Ihnen zu schützen. Mit verschiedenen regionalen Bräuchen wurde der Winter ausgetrieben und der Sommer begrüßt.
Manche Historiker weisen aber noch auf einen anderen Zusammenhang hin: Lange Zeit war der erste Mai der Tag der Musterung von jungen Männern, die zum Militär eingezogen wurden. Der letzte Tag in "Freiheit" wurde mit allerhand Alkohol und Schabernack gefeiert. Danach begann der "Ernst des Lebens".
Wie bei vielen Bräuchen, so ist auch bei der Freinacht wohl eine Mischung aus verschiedenen Einflüssen und Überlieferungen gegeben, die je nach Region zu jeweils eigenen gelebten Traditionen geführt hat. Und je nach Region variiert auch das Datum, zu dem es eine Freinacht gibt - denn die Nacht auf den 1. Mai ist nicht die einzige im Kalender.
Was an Streichen in der Nacht auf 1. Mai häufig vorkommt, ist etwa, dass Gegenstände versteckt, mit Farbe Linien zwischen den Häusern von heimlich Liierten gezogen, Maibäume gestohlen oder Autos mit Klopapier verpackt werden. Zu beachten ist, dass nicht alles, was Brauch ist, auch erlaubt ist. Die Gartentüre auszuhängen ist beispielsweise tabu, auch darf man nicht einfach auf ein Grundstück gehen, wenn die Gartentüre verschlossen ist. Ein absolutes No-Go ist es auch, die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern zu gefährden, zum Beispiel wenn Dinge auf der Fahrbahn platziert werden.
Freinacht kein Freibrief
Bei Straftaten ist die Polizei auch in der Nacht zum 1. Mai unnachgiebig und verfolgt Gesetzesverstöße konsequent. Polizeikommissar Stefan Gaisbauer sagt über die Nacht: "Grundsätzlich verboten ist jede Form von Sachbeschädigung. Wer ein Haus beschmiert oder bewirft, wer Gullideckel aushebt oder wenn ein Streich jemanden körperlich schädigt, dann gehen die Scherze zuweit," erläutert Gaisbauer. Hier schreite die Polizei ein. Unter Strafe steht auch das Sprengen von Briefkästen, das Herausreißen von Pflanzen oder das Verbiegen von Straßenschildern. Das Maibaumstehlen jedoch stelle als Brauchtum in Bayern einen Sonderfall dar. "Das gehört dazu. Mir ist auch kein Fall bekannt, dass ein Maibaumdiebstahl bei der Polizei angezeigt worden wäre." Und Stefan Gaisbauer ergänzt: "Wir leben das Brauchtum, kennen und schätzen es." Straftaten allerdings müssten geahndet werden.
Noch etwas liegt dem Beamten am Herzen: "Wir möchten auch die Leute erinnern, dass Feiern zwar schön ist. Wer Alkohol trinkt, sollte sich allerdings vorher überlegen, wie er nach Hause kommt."
Dr. Markus Pfaller von der Staatsanwaltschaft Regensburg betont auch, dass jede Anzeige immer geprüft werde. Man könne keine pauschale Aussage über Freinacht-Scherze treffen.
Die Nacht zum ersten Mai ist also kein Freibrief für ungebührliches Verhalten. Es gibt eine Grenze zwischen lustigen Scherzen und Straftaten.