Attentat

Nach Anschlag auf Henriette Reker: Prozessauftakt in Düsseldorf


Das Attentat auf die Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker sorgte für Entsetzen.

Das Attentat auf die Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker sorgte für Entsetzen.

Von Regina Hölzel

Der Anschlag auf Henriette Reker einen Tag vor der Oberbürgermeisterwahl in Köln sorgte bundesweit für Entsetzen. Jetzt steht der Messerstecher wegen versuchten Mordes vor Gericht. Er war den Behörden aus der rechten Szene bekannt.

Das Attentat auf Henriette Reker einen Tag vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin wird seit Freitag vor Gericht aufgerollt. Der 44-jährige mutmaßliche Attentäter ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Ihm droht lebenslange Haft. Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt.

"Der Angeklagte hatte sich entschlossen, die Geschädigte zu töten", warf der Vertreter der Bundesanwaltschaft dem Mann zum Auftakt der Verhandlung vor. Er habe Reker angegriffen und wahllos auf umstehende Menschen eingestochen, vier von ihnen wurden verletzt.

Dem Verfassungsschutz zufolge hatte sich der Angeklagte in den 90er Jahren in der rechten Szene bewegt. Er rammte Reker vor zahlreichen Zeugen am 17. Oktober 2015 ein Jagdmesser in den Hals. Die parteilose Politikerin wurde lebensgefährlich verletzt und lag während ihrer Wahl an die Spitze der größten Stadt Nordrhein-Westfalens im künstlichen Koma.

Reker leidet auch ein halbes Jahr nach der Attacke noch an den Folgen und wird weiterhin behandelt. Sie soll in zwei Wochen als Zeugin aussagen. Reker tritt im Prozess als Nebenklägerin auf.

Als Grund für die Bluttat soll der 44-Jährige die Flüchtlingspolitik genannt haben. Motiv sei eine "aus seiner Sicht insgesamt verfehlte Politik in Deutschland", insbesondere in der Ausländerfrage, heißt es in der Anklageschrift. Reker war in Köln bis zur OB-Wahl als Sozialdezernentin für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig. "Er wollte verhindern, dass sie zur Oberbürgermeisterin gewählt wird", so die Anklage. Reker hatte berichtet, dass der Attentäter sie nach einer Blume gefragt und freundlich angeschaut habe, bevor er ein großes Messer zückte und zustach.

Nach Ansicht des Verteidigers könnte die Attacke auch als gefährliche Körperverletzung gewertet werden. Der Angeklagte hatte sich laut Verfassungsschutz vor mehr als 20 Jahren im Umfeld der 1995 verbotenen rechtsextremen Neonazi-Partei FAP ("Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei") bewegt. Er habe damals auch an den Neonazi-Aufmärschen zur Erinnerung an Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß teilgenommen.

Frank S. war nach der Bluttat noch am Tatort festgenommen worden. "Ich werde mich zur Tat äußern", kündigte er am Freitagmorgen an.