Bußgeldkatalog aktualisiert

Neue StVO: Für Temposünder wird's besonders hart


Vor allem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden die Strafen erhöht. (Symbolbild)

Vor allem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden die Strafen erhöht. (Symbolbild)

Von Michael Schleicher / Online

Ab Dienstag treten überarbeitete Regeln im Straßenverkehr und ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Die AZ erklärt die wichtigsten Änderungen.

München - Alle Verkehrsteilnehmer aufgepasst: Ab 28. April gelten strengere Regeln - und es drohen höhere Strafen für viele Vergehen. Denn dann tritt die vom Bundesverkehrsministerium angestoßene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen der StVO im Überblick:

Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Strafen und Bußgelder für Tempoverstöße im Pkw werden deutlich verschärft. Wichtigste Neuerung: Ein einmonatiges Fahrverbot kann es laut ADAC in Zukunft innerorts bereits ab 21 Kilometer pro Stunde und außerorts ab 26 Kilometer pro Stunde geben.


 Übertretene Geschwindigkeit innerorts Geldstrafe/Punkte/Fahrverbot
 ... bis 10 km/h 30 Euro
 ... 11 - 15 km/h 50 Euro
 ... 16 - 20 km/h 70 Euro
 ... 21 - 25 km/h 80 Euro/1 Punkt/1 Monat
 ... 26 - 30 km/h 100 Euro/1 Punkt/1 Monat
 ... 31 - 40 km/h 160 Euro/2 Punkte/1 Monat
 ... 41 - 50 km/h 200 Euro/2 Punkte/1 Monat
 ... 51 - 60 km/h 280 Euro/2 Punkte/2 Monate
 ... 61 - 70 km/h 480 Euro/2 Punkte/3 Monate
 über 70 km/h 600 Euro/2 Punkte/3 Monate

Schutz für Radfahrer und Fußgänger

Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt bisher mit 25 Euro - mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter - bisher galt lediglich ein "ausreichender Seitenabstand".

Rettungsgasse

Wer künftig keine Rettungsgasse bildet, muss rund 200 Euro Strafe zahlen.

Wer künftig keine Rettungsgasse bildet, muss rund 200 Euro Strafe zahlen.

Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg bestraft werden. Wer keine Rettungsgasse bildet, erhält laut ADAC neben 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten künftig auch noch einen Monat Fahrverbot.

Falschparken

Die neue StVO wird Halten in zweiter Reihe deutlich härter bestrafen: Statt bisher 15 Euro Bußgeld für unerlaubtes Halten und 20 Euro für illegales Parken drohen laut ADAC künftig 55 Euro und bei Behinderung sogar 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Carsharing

Das Parken für Carsharing-Autos soll erleichtert werden, etwa mit einem speziellen Ausweis.

Kritik an den Regeln gibt es auch schon. Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland, hält einige der Änderungen "für komplett unverhältnismäßig". Viele Autofahrer würden zur Kasse gebeten. Obendrein handle es sich bei der Novelle um eine "Führerschein-Vernichtungsmaschine".

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